Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak den Anwendungsprozess mit den Partnern bis zur Gesetzesbotschaft zu klären. Weiter sprechen sich einige Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft (inkl. Swissgrid) dafür aus, die Speicherreserve klarer von der Regelenergie abzugrenzen.

Zur Beschaffung merken etliche Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft an, dass eine gestaffelte Beschaffung über mehrere Jahre sinnvoll sein kann. Axpo, Economiesuisse und Swissmem hingegen halten eine Beschaffung über mehr als ein Jahr für wenig sinnvoll, da die Sicht auf zukünftige Entwicklungen fehle bzw. die Zahl der möglichen Anbieter zu gering wäre.

Zur Dimensionierung der Reserve wird angemerkt, dass diese mit Sorgfalt festgelegt (BKW) und eine möglichst lange Zeitdauer der Selbstversorgung gewählt (EnAlpin) soll sowie die bereits bestehenden Möglichkeiten der Swissgrid berücksichtigt werden müssen (Lonza). Zudem wird von der Universität Basel zu bedenken gegeben, dass wenige Stunden vor und nach einer europäischen Knappheitssituation jeweils viel Kapazität frei sei, der Engpass daher nur selten und über eine kurze Zeitdauer auftreten dürfte.

Bei den Kosten wird angeregt, dass die Aufteilung auf die Netznutzung und die Bilanzgruppen klarer geregelt werden soll (ElCom, Lonza, StWZ, Swissgrid, Swisspower, VBE). Konsumentenvertreter (FRC, Hotelleriesuisse, Scienceindustries) begrüssen, dass die Kosten tief sind bzw. der Markteingriff gering ausfällt. Swissgrid spricht sich dafür aus, die Kostenschätzung mit den indirekten und den Vorbereitungskosten zu ergänzen. Zudem soll berücksichtigt werden, dass die hohen Abrufkosten den Konkurs einer Bilanzgruppe auslösen können. Repower merkt an, dass das Gesetz keine Vorgaben zu den Maximalkosten der Reserve macht, und die ZHAW regt die Festlegung eines solchen Kostendeckels an.

Zum Thema der Leistungsvorhaltung merken EWB und die Universität Basel an, dass es relevant ist, mit welcher Leistung die vorgehaltene Energie abgerufen werden kann. Die Alpiq spricht sich dafür aus, dass Leistung nicht explizit vorgehalten werden muss, während sich die Swissgrid für eine Leistungsvorhaltung nach Freigabe der Reserve ausspricht.

Die Technologieoffenheit wird ausdrücklich von einigen Kantonen, Verbänden und Unternehmen (EnDK, AI, BL, ZH, HKBB, SBV, Scienceindustries, tiko) begrüsst. Lausanne sowie einige Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft (VSE, DSV, SWV, Alpiq, Axpo, Energie Thun, Gruyère Energie SA, Repower, VBE) schlagen vor zu präzisieren, dass der Speicher – mit Ausnahme von Grenzkraftwerken – in der Schweiz sein muss. Die Swissgrid kann sich auch die Teilnahme von ausländischen Kraftwerken vorstellen. Die RKGK und die Energie Genossenschaft Schweiz schlagen vor, die Teilnahme auf einheimische, erneuerbare Energien zu beschränken. GE, SP, GPS, VESE, SES und-VPOD schlagen ebenfalls eine Einschränkung auf erneuerbare Energien vor, wobei diese nur zum Zug kommen dürfen, wenn sie die Gewässerschutz-Sanierungspflicht erfüllt haben und der Abruf nicht zu unerlaubtem Schwall führt. FMV schlägt einen Mindestanteil an einheimischer, erneuerbarer Energie vor. Diverse Akteure (AR, ElCom, Swissgrid, SAK, GGS, Lonza) schlagen vor, dass nicht nur Kraftwerke mit Speicher, sondern alle Erzeuger bzw. spezifisch Notstromgruppen (DSV) und WKK-Anlagen (DSV, POWERLOOP, StWZ, Swissolar, Swisspower, SGB, VSG) an der Reserve teilnehmen dürfen. AET, Alpiq, Ökostrom Schweiz, StWZ und Swisspower schliesslich regen an, das Pooling von Anlagen zur Teilnahme an der Speicherreserve explizit zu ermöglichen.

Einige Vernehmlassungsteilnehmende sehen die Notwendigkeit einer frühzeitigen Absicherung der langfristigen Versorgungssicherheit durch einheimische (Grundlast-) Kraftwerke. Diese Notwendigkeit wird in unterschiedlichen Weisen begründet. Es werden die Möglichkeit ungünstiger Entwicklungen