Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 45Fedlex · Ergebnisbericht
KLASSIFIZ
Referenz/Ak len und mit wem nicht (mehr). Weiter wird gefordert, dass die Verschlüsselung und Sicherheit gewährleistet werden muss und die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Daten sowie ihre Profile in einem einfach verständlichen Datenformat erhalten können sollen. Dies wird von Ökostrom Schweiz unterstützt.
Swissgrid, Swissmig und EBL verweisen auf die heute schon bestehenden Probleme im Datenaustausch und darauf, dass dieser in Zukunft stark an Bedeutung gewinnen wird. Sie unterstützen eine Vereinheitlichung der Prozesse.
2.15 Datenweitergabe
Ausdrücklich einverstanden mit den Vorschlägen zur Datenweitergabe ist die BDP.
Ablehnend gegenüber der geplanten Datenweitergabe zwischen BFE und ElCom äussern sich der SSV sowie weite Teile der Elektrizitätswirtschaft, insbesondere VSE, DSV, Regiogrid, Axpo, Repower, AET und Swissgrid. Es wird primär geltend gemacht, dass der Vorschlag zu weit gehe, wenn alleine das Beschaffungsrecht der anderen Behörde für eine Datenweitergabe genüge. Zudem gehe die Auskunftspflicht der Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft gegenüber den zuständigen Behörden bereits sehr weit und soll nicht ausgeweitet werden.
Die Ausgestaltung der vorgesehenen Datenweitergabe von der ElCom an die Swissgrid bei Gefährdung des sicheren Übertragungsnetzbetriebs wird ebenfalls von weiten Teilen der Elektrizitätswirtschaft überwiegend abgelehnt, insbesondere von VSE, DSV, SWV, Regiogrid, Repower, Axpo, AET und Groupe E. Als Begründung wird verbreitet vorgebracht, dass es an der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung fehle, da eine solche Datenweitergabe heute bereits basierend auf Vereinbarungen zwischen den einzelnen Akteuren sichergestellt sei. Zudem wird die zusätzliche Datenerhebungskompetenz der ElCom in diesem Zusammenhang abgelehnt.
2.16 Datensicherheit im Smart Grid
Zu diesem Thema sind nur wenige Rückmeldungen eingegangen.
Der Kanton GE unterstützt den durch den Bund vorgeschlagenen Ansatz zur Regulierung dieses Bereiches. Der SGB unterstreicht die Wichtigkeit eines reibungslosen und transparenten Datenaustausches, damit eine zuverlässige und effiziente Stromversorgung gewährleistet ist. Gleichzeitig fordert er, dass der Datenschutz gewährleistet bleiben muss.
Die Energiewirtschaft bzw. deren Verbände VSE und DSV sowie einige einzelne EVU, zu denen Repower Energie Thun, EWZ, EKZ, Gruyère Energie und EW Davos zählen, würden gerne die Delegationsnorm an den Bundesrat zur Konkretisierung des Prozesses streichen. Es wird darauf verwiesen, dass in der aktuellen StromVV bereits eine Delegationsnorm (an die Branche) bestehe.
Das EW Davos fordert im Zusammenhang mit der Datensicherheit, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen, welche für Messgeräte der Verteilnetzbetreiber gelten, auch für Messgeräte zur Anwendung kommen, welche im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch verwendet werden.