Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten

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KLASSIFIZ

Referenz/Ak

Der Energie Club Schweiz begrüsst die Aufgabe der ElCom im Zusammenhang mit der Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs. Travail.Suisse begrüsst explizit alle Änderungen bezüglich Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs.

2.12 Swissgrid

Schweizerische Beherrschung

Die Anpassungen zu Swissgrid stossen auf breites Interesse. Viele Vernehmlassungsteilnehmende befürworten grundsätzlich, dass die Unabhängigkeit von Swissgrid bzw. deren «schweizerische Beherrschung» gestärkt wird, so die EnDK, mehrere Kantone (AI, AR, BL, JU, SZ, TI), die Gewerkschaften, der VPOD und die ElCom. Die Klärung offener Fragen rund um die Vorkaufsrechte wird seitens der Kantone besonders positiv hervorgehoben (speziell VD), wobei sie teilweise aber auch verlangen, die Prozesse müssten gut durchdacht und vollzugstauglich (RKGK) sein. So klingen zur vorgeschlagenen Rangordnung bei den Vorkaufsrechten hinsichtlich Praktikabilität gewisse Bedenken an und es wird verlangt, es dürfe keine Verzögerungen geben, weil sonst die Kapitalmarktfähigkeit von Swissgrid leide (EnDK, RKGK, AI, BL, SZ). Der Kanton NW findet, es sei eine impraktikable Extremlösung, wenn sämtliche Gemeinden ein Vorkaufsrecht haben und möchte, dass die Kantonswerke auch im ersten Rang sind. Ebenfalls im ersten Rang (und nicht im zweiten) möchte der SSV die Gemeinden sehen. Die direktbetroffene Swissgrid hat keine grundsätzlichen Einwände, immerhin aber gewisse Präzisierungswünsche zum Verfahren und zur Frage der Vorkaufsberechtigung von öffentlichen Pensionskassen (im letzten Punkt ebenso VD).

Zur Stimmrechts-Suspendierung gibt es wenige konkrete Rückmeldungen. Die EnDK bittet darum,

dass die praktische Umsetzbarkeit noch einmal geprüft wird. Explizite Zustimmung findet der Vorschlag z.B. bei den EKZ.

Zahlreiche Akteure lehnen die Vorschläge ab, so v.a. die Elektrizitätswirtschaft. Kritik üben vereinzelt auch andere Akteure, so z.B. der Kanton ZH, der die Neuregelung der Vorkaufsrechte nicht möchte, da sie ihm zu komplex ist. Ablehnend ist auch die FDP, die die Massnahmen für nicht zweckmässig hält, da sie zu stark in die Eigentumsrechte eingreifen würden. Sehr kritisch ist, wie erwähnt, die Elektrizitätswirtschaft, d.h. einzelne Unternehmen (Axpo, CKW, BKW, EKZ) und Verbände (VSE, DSV), denen sich weitere Unternehmen anschliessen (EWD, Energie Thun, IB Murten etc.). Allgemein geht die Kritik dahin, dass die heutigen Mittel zur Sicherung der schweizerischen Beherrschung genügen, die Vorschläge seien eine Überregulierung und widersprächen einem liberalen Staatsverständnis. Falls man solche Regeln schaffe, müsse man dies auch für andere systemrelevante Institute wie die SBB oder die Swisscom tun.

Die Axpo hält die heutigen Swissgrid-Statuten zu den Vorkaufsrechten für sinnvoll und kritisiert den Regelungsvorschlag als eine Ausdehnung des Vorkaufsrechts und meint, das schiesse über das Ziel hinaus und entwerte die Beteiligung der (heutigen) Aktionäre. Die BKW findet, die Rangfolge bei den Vorkaufsrechten bringe keine zusätzliche Sicherheit, dafür aber eine komplizierte, aufwändige und fehleranfällige Regelung, die Transaktionen unnötig verkompliziere. Repower möchte nicht, dass wichtige Grundsatzfragen an den Bundesrat delegiert werden. VSE und DSV fürchten einen unbewältigbaren administrativen Aufwand (Vorkaufsrechte), sehen bezüglich Stimmrechte Widersprüche zum Aktienrecht und ein gefährliches Präjudiz und beklagen Wertverluste der Eigner, was einer nochmaligen Enteignung gleichkäme. Abgelehnt werden die Änderungsvorschläge auch von Swisscleantech, vom SGV und vom Konsumentenforum.