Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/70: Änderung des Stromversorgungsgesetzes (volle Strommarktöffnung, Speicherreserve und Modernisierung der Netzregulierung) · 57 Seiten
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KLASSIFIZ
Referenz/Ak Stärkere Branchenunabhängigkeit Verwaltungsrat
Die Rückmeldungen zu diesem zweiten Swissgrid-Thema sind zahlreicher als diejenigen zum ersten. Dabei erfährt der Vorschlag für eine stärkere Unabhängigkeit des Swissgrid-Verwaltungsrat (sämtliche Mitglieder müssen von der Stromwirtschaft unabhängig sein) relativ wenig explizite Zustimmung.
Befürwortet wird die Verschärfung vom Kanton VD, von Alpiq, von Travail.Suisse und der WEKO.
Demgegenüber ist der Widerstand relativ breit. Er kommt sowohl von den Kantonen wie auch von der FDP, der Elektrizitätswirtschaft und der Swissgrid. EnDK, RKGK und mehrere Kantone (Ai, AR, BL, JU, SZ, TI, ZH) beklagen den Know-How-Verlust. Die RKGK hält die Vertretung des nötigen Fachwissens für «zwingend notwendig». Die EnDK und mehrere Kantone geben zu bedenken, das nötige Fachwissen könnte ausserhalb der Branche nicht leicht zu finden sein und sie vermissen eine gute Begründung für die Verschärfung. Axpo, CKW und BKW halten den Know-How-Verlust ebenfalls für schädlich (ebenso VSE und DSV und mit ihnen weitere Unternehmen) und weisen darauf hin, schon das Aktienrecht verlange, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats die Interessen der Gesellschaft wahren. Die Axpo führt zudem aus, es bestünden weitere Swissgrid-interne Sicherungen und bei Schnittstellengeschäften agiere nicht der Verwaltungsrat, sondern die operative Leitung (wo Doppelmandate schon heute untersagt seien). Aus diesen Gründen ist auch Swissgrid gegen die Verschärfung (bei einem Festhalten brauche es mindestens eine Übergangsregelung).
Mit dem Vorschlag ebenfalls nicht einverstanden sind der SGV, der kritisiert, es würden die Mitwirkungsrechte der Eigentümer eingeschränkt, und das Konsumentenforum. Der Kanton TI wünscht,
dass Kantonsvertreter jedenfalls eine Funktion in einem EVU in kantonalem Eigentum innehaben dürfen.
2.13 ElCom
Zum Vorschlag, der ElCom ein Beschwerderecht ans Bundesgericht einzuräumen, gibt es insgesamt eher wenige Rückmeldungen. Vereinzelt wird der Vorschlag unterstützt, so z.B. von Travail.Suisse. Dagegen spricht sich hingegen ein erheblicher Teil der Elektrizitätsbranche aus (Axpo, EWZ, WWZ, VSE und DSV, und in deren Zug auch mehrere weitere Unternehmen sowie Swissgrid). Laut der Axpo dient ein behördliches Beschwerderecht u.a. dazu, sicherzustellen, dass öffentliches Recht, z.B. dort wo die Kantone zuständig sind, einheitlich angewendet wird. Die ElCom brauche das aber nicht, da sie im StromVG exklusiv zuständig sei, und damit, dass ein Gericht anders urteile als sie, müsse sie sich abfinden. Ausserdem bestehe ja das Korrektiv des Departementsbeschwerderechts.
Die aufgrund der Marktöffnung und der Einführung weiterer Massnahmen notwendige Umformulierung der ElCom-Aufgaben wurde in der Vernehmlassungsvorlage zum Anlass genommen, verschiedene Kompetenzen einfacher und präziser zu formulieren. Zudem sollte der Einfachheit und Klarheit halber bereits aus dem Einleitungssatz des gesetzlichen Aufgabenkatalogs hervorgehen, dass die ElCom die einzelnen Kompetenzen sowohl von Amtes wegen als auch im Streitfall ausüben kann. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende erkennen darin eine Ausdehnung des Zuständigkeitsbereichs der El-Com und kritisieren dies (Axpo, CKW, DSV, EKZ, Elektrizitätswerk Schwyz, Energie Thun, EW Davos, EWZ, Gruyère Energie SA, Repower, VBE, VSE, WWZ Energie AG).
2.14 Datenaustausch und Informationsprozesse, Datahub
Das Thema Datenaustausch und Informationsprozesse wird vor allem durch Eingaben und Forderungen zur Etablierung einer nationalen Plattform (Datahub) hierzu getrieben. So fordern EnDK, RKGK, AI, AR, BL, FR, JU, SZ, TG, TI, VD, FDP, Energie Genossenschaft Schweiz, SWL, SIA, Alpiq, EnAlpin, Elektra Basel-Land, SWL, CCIG, VPOD, GGS, IGEB, Swissmem, Economiesuisse, Lonza AG,