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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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2.2.5. Rechtsform des Emittenten;
2.2.6. Rechtsordnung, die auf Emittenten Anwendung findet und unter der er be-
steht;
2.2.7. Datum der Gründung und vorgesehene Dauer des Emittenten, sofern diese
nicht unbestimmt ist;
2.2.8. Zweck des Emittenten (Angabe insbesondere des vollständigen Wortlautes
der entsprechenden Bestimmung der Statuten oder dergleichen);
2.2.9. Datum der Statuten;
2.2.10. Bezeichnung des Registers, Datum der Eintragung in dieses Register und ge-
gebenenfalls Firmennummer;
2.2.11. Falls Emittent Teil eines Konzerns ist: Darstellung der operativen Konzern-
struktur.
2.3 Angaben über Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle und weitere Organe des Emittenten
2.3.1 Personelle Zusammensetzung
Der Prospekt enthält Namen und Geschäftsadressen nachstehender Personen:
1. der Mitglieder des geschäftsführenden Organs (Verwaltungsrats, Geschäftsführung, etc.) des Emittenten;
2. sofern die Geschäftsführung delegiert wurde: der mit der Geschäftsführung betrauten Mitglieder (oberes Management/Geschäftsleitung) des Emittenten;
3. der Revisionsstelle (Firma, Sitz) des Emittenten;
4. allfällige weitere Organe des Emittenten (inkl. deren personelle Zusammensetzung);
5. allfällige persönlich haftende Gesellschafter (namentlich bei Kommanditaktiengesellschaften);
6. der Gründer bei Gesellschaften, welche seit weniger als fünf Jahren bestehen.
2.3.2 Funktion und Tätigkeiten
Der Prospekt enthält folgende Informationen bezüglich Personen in den vorgenannten Positionen (vgl. Ziff. 2.3.1.):
1. Funktion beim Emittenten;
2. Tätigkeit innerhalb des Emittenten;
3. wichtigste Tätigkeiten, welche sie ausserhalb des Emittenten ausüben, sofern diese für den Emittenten von Bedeutung sind;
4. Namen sämtlicher börsenkotierter sowie weiterer wesentlicher Unternehmen und Gesellschaften, bei denen diese Personen während der letzten fünf Jahre Mitglied der Verwaltungs-, Geschäftsleitungs- oder gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorgane bzw. Partner waren, unter Angabe der Tatsache, ob die Mitgliedschaft in diesen Organen oder als Partner weiter fortbesteht.