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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten

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2.3.3 Verfahren und Schuldsprüche

1. Angaben über etwaige Schuldsprüche in Bezug auf Verbrechen oder

Vergehen im Wirtschaftsbereich während der letzten fünf Jahre, die eine dieser Personen betreffen, die im Rahmen einer der vorgenannten Positionen (vgl. Ziff. 2.3.1.) handelte und laufende oder mit einer Sanktion abgeschlossene Verfahren in Bezug auf die genannte Person von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschliesslich designierter Berufsverbände);

2. Falls keinerlei entsprechende Informationen offen gelegt werden müs-

sen, ist eine entsprechende Negativerklärung abzugeben.

2.3.4 Effekten und Optionsrechte

1. Anzahl der Effekten und prozentualer Anteil der Stimmrechte am Emit-

tenten, ob ausübbar oder nicht, der von Mitgliedern der in Ziffer 2.3.1 genannten Organe insgesamt gehalten wird, sowie Rechte, die diesen Personen auf den Bezug solcher Effekten eingeräumt sind inkl. den Konditionen zur Ausübung dieser Rechte;

2. Angaben über Veräusserungsbeschränkungen für Mitglieder der in Zif-

fer 2.3.1 genannten Organe;

3. Falls der Stichtag für diese Angaben nicht das Datum des Prospektes ist,

ist auf diese Tatsache hinzuweisen;

4. Allfällige wesentliche Änderungen seit dem Stichtag der Angaben sind

im Prospekt offen zu legen.

2.3.5 Revisionsorgan

1. Name bzw. Firma und Adresse des gesetzlich zugelassenen Revisionsor-

gans, welches die im Prospekt veröffentlichten Jahresabschlüsse geprüft hat.

2. Name der für das Revisionsorgan zuständigen Revisionsaufsichtsbe-

hörde;

3. Wurde für das laufende Geschäftsjahr ein anderes Revisionsorgan ge-

wählt, so ist dies anzugeben;

4. Falls das Revisionsorgan während des Zeitraums der von im Prospekt

veröffentlichten Jahresabschlüsse abgewählt bzw. entlassen, nicht wiedergewählt wurde oder es sich von selbst zurückgezogen hat: Offenlegung der entsprechenden Gründe.

2.4 Geschäftstätigkeit

1. Angaben, welche für die Beurteilung der Geschäftstätigkeit und Ertrags-

kraft des Emittenten von Bedeutung sind (vgl. Ziff. 2.4.1–2.4.7).

2. Falls diese Angaben durch aussergewöhnliche Ereignisse beeinflusst

worden sind, besonderer Hinweis darauf.

3. Angaben über die wesentlichen Geschäftsaussichten des Emittenten mit

dem Hinweis darauf, dass diese mit Ungewissheit behaftet sind.