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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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4. Namen sämtlicher börsenkotierter sowie weiterer wesentlicher Unter-
nehmen und Gesellschaften, bei denen diese Personen während der letzten fünf Jahre Mitglied der Verwaltungs-, Geschäftsleitungs- oder gesellschaftsrechtlichen Aufsichtsorgane bzw. Partner waren, unter Angabe der Tatsache, ob die Mitgliedschaft in diesen Organen oder als Partner weiter fortbesteht.
2.3.3 Verfahren und Schuldsprüche
1. Angaben über etwaige Schuldsprüche in Bezug auf Verbrechen oder
Vergehen im Wirtschaftsbereich während der letzten fünf Jahre, die eine dieser Personen betreffen, die im Rahmen einer der vorgenannten Positionen (vgl. Ziff. 2.3.1.) handelte und laufende oder mit einer Sanktion abgeschlossene Verfahren in Bezug auf die genannte Person von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschliesslich designierter Berufsverbände);
2. falls keinerlei entsprechende Informationen offen gelegt werden müssen,
ist eine entsprechende Negativerklärung abzugeben.
2.3.4 Zusätzliche Angaben zur Geschäftsführung
Falls Tätigkeiten und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Anlagemanagement der Immobilien oder andere für den Emittenten wesentliche Geschäftstätigkeiten an Drittpersonen ausgegliedert werden, so sind Angaben über diese Personen oder Gesellschaften zu machen, jeweils unter Anführung:
1. der beruflichen Qualifikation (bei Gesellschaften der leitenden Organe);
2. der wesentlichen Vertragsbedingungen;
3. der Dauer der Mandate; sowie
4. der Entschädigung, namentlich auch die Vergütungen, welche der Emit-
tent für die Verwaltung und für andere Dienstleistungen an Dritte bezahlt.
Die Angaben zur beruflichen Qualifikation können weggelassen werden, wenn es sich um eine von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht oder von einer vergleichbaren ausländischen Aufsicht beaufsichtigte Gesellschaft handelt.
2.3.5 Interessenkonflikte
Offenlegung potentieller Interessenkonflikte. Zu diesen gehören beispielsweise Verbindungen der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Revisionsorgans einerseits mit den Promotoren oder Gegenparteien bei Kaufs- oder Verkaufstransaktionen über Immobilien oder mit den Verwaltern und Schätzungsexperten der Immobilien andererseits.
2.3.6 Effekten und Optionsrechte
1. Anzahl der Effekten und prozentualer Anteil der Stimmrechte am Emit-
tenten, ob ausübbar oder nicht, der von Mitgliedern der in Ziffer 2.3.1 genannten Organe insgesamt gehalten wird und Rechte, die diesen Personen auf den Bezug solcher Effekten eingeräumt sind inkl. den Konditionen zur Ausübung dieser Rechte;