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Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 124 Seiten
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2. Angaben über Veräusserungsbeschränkungen für Mitglieder der in Ziffer 2.3.1 genannten Organe;
3. falls der Stichtag für diese Angaben nicht das Datum des Prospektes ist, ist auf diese Tatsache hinzuweisen;
4. allfällige wesentliche Änderungen seit dem Stichtag der Angaben sind im Prospekt offen zu legen.
2.3.7 Mitarbeiterbeteiligung
Möglichkeiten der Beteiligung am Emittenten für die Mitarbeiter aller Stufen.
2.3.8 Revisionsorgan
1. Name bzw. Firma und Adresse des gesetzlich zugelassenen Revisionsorgans, welches die im Prospekt veröffentlichten Jahresabschlüsse geprüft hat;
2. Name der für das Revisionsorgan zuständigen Revisionsaufsichtsbehörde;
3. wurde für das laufende Geschäftsjahr ein anderes Revisionsorgan gewählt, so ist dies anzugeben.
4. falls das Revisionsorgan während des Zeitraums der von im Prospekt veröffentlichten Jahresabschlüsse abgewählt bzw. entlassen, nicht wiedergewählt wurde oder es sich von selbst zurückgezogen hat: Offenlegung der entsprechenden Gründe.
2.4 Geschäftstätigkeit
1. Angaben über die Geschäftstätigkeit, welche für die Beurteilung der Geschäftstätigkeit und Ertragskraft des Emittenten von Bedeutung sind (vgl. Ziff. 2.4.1–2.4.6).
2. Falls diese Angaben durch aussergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden sind: besonderer Hinweis darauf.
3. Angaben über die wesentlichen Geschäftsaussichten des Emittenten mit dem Hinweis darauf, dass diese mit Ungewissheit behaftet sind.
4. Falls im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Immobiliengesellschaft anwendbar, sind auch die Angaben der Ziffer 2.4.4–2.4.6 aufzuführen.
2.4.1 Haupttätigkeit
1. Beschreibung der aktuellen Haupttätigkeitsbereiche unter Angabe der wichtigsten erbrachten Dienstleistungen und Tätigkeiten.
2. Angabe neuer Dienstleistungen und Tätigkeiten.
2.4.2 Angaben über Immobilien und Beteiligungen
2.4.2.1 Offenzulegende allgemeine Angaben für jede Immobilie
1. Adresse:
2. Eigentumsverhältnisse (Allein- Miteigentum / Stockwerkeigentum / Baurecht): die %-Anteile sind offenzulegen;
3. Baujahr;
4. Jahr der letzten umfassenden Renovation;