Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 133 Seiten
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Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) – erläuternder Bericht
5.2.4 Zweckmässigkeit im Vollzug
Lange Bewilligungsprozesse können für die betroffenen Vermögensverwalter mit hohen Opportunitätskosten verbunden sein. Es ist daher wichtig, dass die anzuerkennenden Aufsichtsorganisationen ihre Strukturen rechtzeitig und in einer Art und Weise bereit haben, dass ein rascher und geordneter Übergang ins neue Regime vollzogen werden kann. Im Vollzug von Bedeutung ist zudem die Befolgung der risikobasierten Aufsicht, wie dies von der FINMA auch in anderen Bereichen bereits praktiziert wird. Die von der FINMA vorzugebenden Kriterien zur Einteilung der Vermögensverwalter in verschiedene Risikokategorien werden von der FINMA in Kooperation mit den Aufsichtsorganisationen frühzeitig erarbeitet und der Branche zur Konsultation vorgelegt.
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