Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/72: Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV), Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) · 133 Seiten

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Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV), Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV) – erläuternder Bericht

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit

Die Bestimmungen der FIDLEV, der FINIV und der AOV stützen sich auf die unter der Sachüberschrift genannten Bestimmungen im FIDLEG und im FINIG und sind gesetzeskonform. Zur Verfassungskonformität wird auf die Ausführungen in der Botschaft verwiesen.45

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die internationalen Verpflichtungen der Schweiz werden durch die Vorlage nicht berührt.

6.3 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Für die Begründung der in der Vorlage enthaltenen Rechtsetzungsdelegationen an die FINMA (vgl. namentlich die Art. 24, 27, 33 und 67 FINIV), wird auf die Erläuterungen zu den entsprechenden Artikeln verwiesen.

7 Inkrafttreten

Die FIDLEV, die FINIV und die AOV sollen zusammen mit dem FIDLEG und dem FINIG am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

45 Botschaft FIDLEG/FINIG, BBl 2015 9091. 231.3 133/133