Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/76: Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht · 8 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 6Fedlex · Erläuternder Bericht

aller meldepflichtigen Stellen würden die Kantone insgesamt im Umfang von jährlich 450 000 bis 600 000 Franken entlastet. Bei einem effizienten Verfahren sollte dieser Betrag die Hälfte der Lohnkosten der Kantone für die Kontrollen decken. Der genaue prozentuale Anteil der gedeckten Kosten hängt dabei stark von dem vom einzelnen Kanton gewählten Kontrollkonzept ab.

Je nach Verteilung der meldepflichtigen Stellen kann eine Erhöhung der personellen Ressourcen in einzelnen Kantonen nicht ausgeschlossen werden. Insgesamt dürfte diese jedoch minimal ausfallen: Ausgehend vom Mengengerüst in Kapitel 3.1 (4500 – 6000 Kontrollen pro Jahr) und unter der Annahme, dass eine Kontrolle einen Arbeitsaufwand von zwei Stunden verursacht, müssten alle 26 Kantone insgesamt ihre personellen Ressourcen um insgesamt 500 bis 650 Stellenprozente erhöhen.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

3.3.1 Auswirkungen auf einzelne gesellschaftliche Gruppen

Mit dieser Gesetzesvorlage soll eine Mitbeteiligung des Bundes an den Kontrollkosten der Kantone ermöglicht werden. Damit sind keine gesellschaftlichen Gruppen betroffen.

3.3.2 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Das vorgelegte Gesetz hat keine Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft, da nur die Aufteilung der Kosten zwischen dem Bund und den Kantonen geregelt wird.

3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Keine, da nur eine Mitbeteiligung des Bundes an den Kontrollkosten der Kantone ermöglicht werden soll.

3.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Keine

3.6 Andere Auswirkungen

Keine

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates

4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung

Die Verabschiedung der Botschaft zur Änderung des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 2005 ist als Geschäft unter dem Ziel 13 „Die Schweiz steuert die Migration und nutzt deren wirtschaftliches und soziales Potenzial“ in der Legislaturplanung 2015-19 aufgeführt. Die vorliegende Gesetzesänderung ist in der Legislaturplanung nicht enthalten, steht aber in direktem Zusammenhang zu der mit der Änderung des Ausländergesetzes eingeführten Stellenmeldepflicht.

4.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates

Keine Relevanz.

601-26.2-00002 \ COO.2101.104.3.3164450 6/8