Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/76: Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht · 8 Seiten
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1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Am 8. Dezember 2017 hat der Bundesrat das WBF beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EJPD und unter Einbezug der Kantone ein Konzept zur Umsetzung des Monitorings der Stellenmeldepflicht auszuarbeiten, den dafür zusätzlich notwendigen Stellenbedarf zu ermitteln und die Kontrolle der Stellenmeldepflicht zu klären, insbesondere die gesetzlichen Grundlagen der kantonalen Untersuchungskompetenzen sowie die allfällige Beteiligung des Bundes an den Kosten (BRB vom 8. Dezember 2017 Punkt 7). Die betroffenen Bundes- und Kantonsvertreter haben die Themenfelder Monitoring und Kontrolle besprochen und konkrete Lösungsansätze entwickelt.
In Erfüllung des Auftrags hat das SECO anfangs Januar 2018 eine Arbeitsgruppe mit Bundes- und Kantonsvertretern konstituiert. In der Arbeitsgruppe haben die Vertreter bekräftigt, dass angemessene Kontrollen durchgeführt werden sollen und dass die Kontrollen auf Ebene der Kantone durchgeführt werden müssen. Mit Verweis auf die verfassungsmässige Organisationsautonomie der Kantone sollen die Kantone frei sein in der Organisation des Vollzugs der Kontrolle. Jeder Kanton kann dabei selber bestimmen, welche Behörden die Kontrollen zweckmässigerweise durchführen respektive koordinieren.
Die Vertreter des Bundes und der Kantone sind sich einig, dass die Kontrollen verhältnismässig (risikobasiert und stichprobenweise) sowie wirksam, effizient und mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen kompatibel durchzuführen sind. Bei Bedarf sollen vom Bund Mindestvorgaben erlassen werden können.
1.2 Die beantragte Neuregelung
Grundsätzlich sind die Kantone für den Vollzug von Bundesrecht zuständig. Der Bund belässt ihnen dabei eine grösstmögliche Gestaltungsfreiheit im Sinne der Aufgaben- und Organisationsautonomie (Artikel 46 BV). Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll dem Anliegen der Kantone nach einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Kontrollkosten der Einhaltung der Stellenmeldepflicht nachgekommen werden.
Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Kantonsautonomie respektiert, werden doch mit Blick auf die Kontrollen nur minimalste Anforderungen an den Vollzug gestellt. Die von den Kantonen vorgenommenen Kontrollen müssen angemessen sein und sie sind verpflichtet, dem SECO darüber Bericht zu erstatten. Dem Bundesrat wird zudem die Kompetenz eingeräumt, im Bedarfsfall Bestimmungen zu Art und Umfang der Kontrollen sowie zur Zusammenarbeit zwischen den von den Kantonen zur Kontrolle der Stellenmeldepflicht eingesetzten Behörden und anderen Behörden zu erlassen. Die Kantone werden im Vernehmlassungsverfahren explizit eingeladen, sich zur Frage zu äussern, ob auf Bundesebene die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Kontrollen (Untersuchungskompetenzen der Kontrollorgane)
geschaffen werden sollen.
1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
Die Umsetzung der Stellenmeldepflicht fällt in die Zuständigkeit der Kantone. Sie sind verfassungsmässig verpflichtet, eine angemessene Kontrolle sicherzustellen und diese auch zu finanzieren. Angesichts der gesamtschweizerischen Bedeutung einer konsequenten Anwendung der Stellenmeldepflicht will sich der Bund indes an den Kontrollkosten der Kantone beteiligen. Damit der Bund eine Finanzierung ausrichten kann, ist eine genügende Gesetzesgrundlage nötig, die bislang für dieses Vorhaben nicht besteht. Für die Initialphase vom 1.7.2018 bis 31.12.2019 wird keine Gesetzesgrundlage bestehen und entsprechend ist eine Finanzierungsbeteiligung durch den Bund in dieser Phase nicht möglich. Die Erstellung einer gesetzlichen Grundlage ist daher nötig und soll ab dem 1.1.2020 zur Anwendung gelangen.
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