Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/76: Bundesgesetz über Beiträge an die Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht · 8 Seiten
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5.4.3 Befristung und degressive Ausgestaltung
Die Stellenmeldepflicht ist als Daueraufgabe vorgesehen. Entsprechend ist eine gesetzliche Befristung der Bundesbeiträge an die kantonalen Kontrollkosten nicht angezeigt. Die Höhe der Pauschale wird indes periodisch überprüft werden.
5.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Vorlage sieht folgende Rechtsetzungsdelegationen an den Bundesrat vor:
Artikel 2 Absatz 2: Der Bundesrat legt die Höhe des Pauschalbetrags und die Voraussetzungen für dessen Ausrichtung fest.
Artikel 3 Absatz 3: Der Bundesrat kann Bestimmungen zu Art und Umfang der Kontrollen sowie die Zusammenarbeit der kontrollierenden mit weiteren Behörden erlassen.
5.6 Datenschutz
Die Kontrollen erfolgen durch die Kantone unter grösstmöglicher Wahrung der kantonalen Organisations- und Umsetzungskompetenz. Dies wird dazu führen, dass nicht in allen Kantonen das gleiche Verfahren zur Anwendung gelangen wird. Aufgrund der kantonalen Organisationsautonomie ist zu erwarten, dass die Kontrolle der Stellenmeldepflicht mit unterschiedlichen institutionellen Modellen, Methoden und unter Inanspruchnahme unterschiedlicher Daten durchgeführt wird. Aus diesem Grund kann der Datenschutz nicht abschliessend auf Bundesstufe geregelt werden. Im Falle einer allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelung auf Bundesstufe besteht die Gefahr, dass in einigen Kantonen bestimmte Stellen zu gewissen Daten grundsätzlich Zugang haben könnten, obwohl sie nicht durch die Kontrolltätigkeiten betroffen sind und andere Stellen, die mit der Kontrolltätigkeit befasst sind, auf Grund der Bundesregelung keinen Zugang haben. Die erforderlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen somit in den jeweiligen kantonalen Einführungsgesetzen aufgenommen werden. In Art. 4 wird aber sichergestellt, dass im Rahmen der Kontrolle auf Daten aus bestimmten Bundessystemen zurückgegriffen werden könnte, falls dies für eine effiziente Durchführung der Kontrolle notwendig sein sollte.
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