Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022
4.19 Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel
4.19.1 ZR Produktionsgrundlagen
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung mit Alternativen
Keine Fusion der Kredite “Beiträgen für Struk- LU, SZ - suissemelio
turverbesserungen“ und „Investitionskredite“
und Mittel schrittweise auf 90 Mio. CHF erhö-
hen.
Beihilfen von 50 Mio. CHF sind zusätzlich für - - SALS/ASSAF, SLV, Bell, Herausforderungen im Bereich Klimawandel Migros
bereitzustellen (z. B. Bewässerungsprojekte).
Zusätzlicher jährlicher Fonds von 10 Mio. CHF - - SKEK
für die Pflanzenzüchtung, wobei die Pflanzen-
züchtung mit GVO auszuschliessen ist.
Bereitstellung von mindestens 12 Mio. CHF - - BIO SUISSE, ProSpejährlich für nachhaltige PSM für Projekte nach cieRara
dem Modell des NAP-PGREL.
Keine Finanzierung des neuen Kompetenz- LU, SZ - Proviande, SFF, SLV,
und Innovationsnetzwerkes für Tiergesundheit
mittels Umlagerung von Entsorgungsbeiträgen
Aufstockung für das Beratungswesen inner- - - COOP
halb des Zahlungsrahmens
4.19.2 ZR Produktion und Absatz
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung mit Alter- VS - Economiesuisse, Swiss Fruit,
nativen Hochstamm Suisse
Alternativen Der Ausbau der internationalen Marktzugänge für die Wirtschaft sowie
die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der zweiten Stufe der Nahrungsmittelindustrie nötigen Massnahmen dürfen nicht blockiert werden (Economiesuisse).
Beim Abschluss oder der Modernisierung von Freihandelsabkommen, bei denen Konzessionen im Agrarbereich eingegangen werden, müssen Mittelumverteilungen in Zukunft möglich sein, damit der Landwirtschaftssektor auch unter neuen Markbedingungen optimal unterstützt werden kann (Economiesuisse).
Qualitäts- und Absatzförderung erweitern; davon können alle Branchen und auch regionale Projekte profitieren; Regionalität liegt im Trend. Deshalb muss auch die Absatzförderung gestärkt werden (Swiss Fruit, Hochstamm Suisse).
Jährlich 2 Millionen CHF während 4 Jahren für die Kantone zur Unterstützung von Produzentenorganisationen und für die Absatzförderung von Wein mit geografischer Angabe (VS)
072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400