Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 71 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung: Agrarpolitik ab 2022
4.18.6 Definition Ertragswert
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung BE, LU, NW, FR, SO, BDP BIO SUISSE
SH, AG
Argumente Nötige, logische Anpassung nach der Revision der Ertragswertschät-
zungsanleitung
Zustimmung mit Be- ZG, FR, AI, GR; LDK, Hochstamm CH, Mutterkuh CH, dingungen KOLAS SKMV, suissemelio, Swiss Fruit
Bedingungen Mit einer Gesetzesnorm ist sicherzustellen, dass bei künftigen Überar-
beitungen der Schätzungsanleitung keine verzerrende Unter- oder Übergewichtung eines Faktors vorgenommen wird.
Bei der Berechnung des Kapitalertrages ist der Arbeitsaufwand mit dem Arbeitsverdienst vergleichbarer Berufe zu berücksichtigen.
Der Begriff „Ertragswert“ soll einfacher und verständlicher definiert werden.
Die Berechnung des Ertragswertes ist regelmässig alle 6 bis 8 Jahre den sich ändernden Verhältnissen anzupassen.
Der Kapitalisierungssatz soll neu einem gewichteten langfristigen Kapitalkostensatz entsprechen, welcher das Fremd- und das Eigenkapital des Unternehmens sowie das Branchenrisiko berücksichtigt.
Ablehnung - - SBLV
Argumente Die Anpassung ist nicht notwendig.
4.18.7 Stärkung der Position der Ehegatten
Kantone Parteien Organisationen
Zustimmung mit oder BE, NW, FR, BL, AI, BDP AGRIDEA, Bergheimatt,BIO ohne Bedingungen GR, AG, VS, GE, JU; SUISSE, Mutterkuh CH, SAV,
KOLAS SBV, SBLV, suissemelio, oeku, VKMB, Wissench. CH
Bedingungen Keine Anpassung der Belastungsgrenze.
Die bestehenden Vorkaufsrechte sollen nicht zurückgestellt werden.
Ablehnung ZG - -
Argumente Die Vorschläge sind nicht zwingend.
Eine Ehe oder eingetragenen Partnerschaft endet erst mit dem Tod des einen Ehegatten bzw. Partners oder durch das Scheidungsurteil. Die Schaffung eines Vorkaufsrechtes für Ehegatten könnte also höchstens in einem Scheidungsfall eine Option sein. Da dieses Vorkaufsrecht zum Ertragswert ausgeübt werden könnte, widerspricht es den andern Vorschlägen zur Feststellung des Anrechnungswertes und würde also den bisherigen Eigentümer wirtschaftlich benachteiligen.
072.10-00011 \ COO.2101.101.4.1509400