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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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Bei der Bewertung des WBF und des UVEK wird festgestellt, dass die Übertragung des Schadorganismus hauptsächlich über spezifische zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen und weniger auf natürlichem Wege oder über die Verbringung von Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen erfolgt. Diese Bewertung umfasst, soweit zutreffend, die folgenden Aspekte:

3.2.1 Anzahl der Lebenszyklen des Schadorganismus bei den betreffenden Wir-

ten.

3.2.2 Biologie, Epidemiologie und Überleben des Schadorganismus.

3.2.3 mögliche natürliche, durch Menschen unterstützte oder sonstige Wege der

Übertragung des Schadorganismus auf den betreffenden Wirt und Effizienz des Übertragungswegs einschliesslich Ausbreitungsmechanismen und Ausbreitungsrate.

3.2.4 anschliessender Sekundärbefall und anschliessende Übertragung des

Schadorganismus vom betreffenden Wirt auf andere Pflanzen und umgekehrt.

3.2.5 klimatologische Faktoren.

3.2.6 Kulturmethoden vor und nach der Ernte.

3.2.7 Bodentypen.

3.2.8 Anfälligkeit des betreffenden Wirts und relevante Entwicklungsphasen

von Wirtspflanzen.

3.2.9 Vorhandensein von Vektoren für den Schadorganismus.

3.2.10 Vorhandensein natürlicher Feinde und Antagonisten des Schadorganis-

mus.

3.2.11 Vorhandensein anderer für den Schadorganismus anfälliger Wirte.

3.2.12 Prävalenz des Schadorganismus im Gebiet der Schweiz oder der EU.

3.2.13 vorgesehene Verwendung der Pflanzen.

3.3 Potenzielle ökonomische, soziale und ökologische Folgen des Schadorganismus Der Befall der unter Ziffer 3.2 genannten zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen mit dem Schadorganismus hat in Bezug auf mindestens einen der unter den folgenden Ziffern genannten Sachverhalte nicht annehmbare wirtschaftliche Folgen hinsichtlich der vorgesehenen Verwendung dieser Pflanzen:

3.3.1 Ernteausfälle hinsichtlich Ertrag und Qualität.

3.3.2 Zusatzkosten durch Bekämpfungsmassnahmen.

3.3.3 Zusatzkosten bei Ernte und Sortierung.

3.3.4 Kosten durch Wiederanpflanzen.

3.3.5 Verluste aufgrund der Notwendigkeit von Ersatzpflanzen.

3.3.6 Auswirkungen auf bestehende Erzeugungsverfahren.

3.3.7 Auswirkungen auf andere Wirtspflanzen am Erzeugungsort.