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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

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3. Vorausfuhrzeugnis

1 Vorausfuhrzeugnis Nr. CH / Interne individuelle Referenznummer

Dieses Dokument wird von der zuständigen Behörde der Schweiz gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung (SR 916.20) auf Antrag eines Unternehmers ausgestellt, um den zuständigen Behörden von EU-Mitgliedstaaten mitzuteilen, dass bestimmte Pflanzenschutzverfahren angewendet wurden.

2 Name des Ursprungslands und Name der erklärenden zuständigen Behörde (und falls erwünscht, Logo der zuständigen Behörde des Ursprungslands)

3 Unternehmer

4 Beschreibung der Sendung 5 Angegebene Menge

6 Die oben beschriebene Sendung

[Kästchen vor den Optionen (A–G) ankreuzen und das Feld unter „Angaben zu den Schadorganismen“

ausfüllen]

 erfüllt die besonderen Anforderungen der Verordnung [Titel und SR-Nummer der Verordnung, die die in Artikel 31 genannten Bestimmungen enthält]

 wurde nach einem geeigneten amtlichen Verfahren untersucht: [falls erforderlich Verfahren angeben], und frei von (A) befunden

 wurde nach einem geeigneten amtlichen Verfahren getestet: [falls erforderlich Verfahren angeben], und frei von (B) befunden

 stammt von einem Feld, das amtlich als frei von (C) befunden wurde

 stammt aus einer Produktionsstätte, die amtlich als frei von (D) befunden wurde

 stammt aus einem Produktionsort, der amtlich als frei von (E) befunden wurde

 stammt aus einem Gebiet, das amtlich als frei von (F) befunden wurde

 stammt aus eine Land, das amtlich als frei von (G) befunden wurde

Angaben zu den Schadorganismen und Angabe des Felds/der Produktionsstätte/des Gebietes (gegebenenfalls mit Bezug zu obengenannten Buchstaben A–G):

7 Sonstige amtliche Informationen

[z. B. zu phytosanitären Einfuhrbestimmungen, Behandlung der Sendung usw.]

8 Ausstellungsort 9 Name und Unterschrift des amtlichen Beauftragten

Kontaktangaben (Telefon/E-Mail/Fax):

Datum:

(Unterschrift) (Amtssiegel)

Mit dem gegenständigen Zeugnis wird seitens des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes und seitens der diesem angegliederten Organe keine finanzielle Haftung übernommen.