Vorlage
Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten
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3. Vorausfuhrzeugnis
1 Vorausfuhrzeugnis Nr. CH / Interne individuelle Referenznummer
Dieses Dokument wird von der zuständigen Behörde der Schweiz gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung (SR 916.20) auf Antrag eines Unternehmers ausgestellt, um den zuständigen Behörden von EU-Mitgliedstaaten mitzuteilen, dass bestimmte Pflanzenschutzverfahren angewendet wurden.
2 Name des Ursprungslands und Name der erklärenden zuständigen Behörde (und falls erwünscht, Logo der zuständigen Behörde des Ursprungslands)
3 Unternehmer
4 Beschreibung der Sendung 5 Angegebene Menge
6 Die oben beschriebene Sendung
[Kästchen vor den Optionen (A–G) ankreuzen und das Feld unter „Angaben zu den Schadorganismen“
ausfüllen]
erfüllt die besonderen Anforderungen der Verordnung [Titel und SR-Nummer der Verordnung, die die in Artikel 31 genannten Bestimmungen enthält]
wurde nach einem geeigneten amtlichen Verfahren untersucht: [falls erforderlich Verfahren angeben], und frei von (A) befunden
wurde nach einem geeigneten amtlichen Verfahren getestet: [falls erforderlich Verfahren angeben], und frei von (B) befunden
stammt von einem Feld, das amtlich als frei von (C) befunden wurde
stammt aus einer Produktionsstätte, die amtlich als frei von (D) befunden wurde
stammt aus einem Produktionsort, der amtlich als frei von (E) befunden wurde
stammt aus einem Gebiet, das amtlich als frei von (F) befunden wurde
stammt aus eine Land, das amtlich als frei von (G) befunden wurde
Angaben zu den Schadorganismen und Angabe des Felds/der Produktionsstätte/des Gebietes (gegebenenfalls mit Bezug zu obengenannten Buchstaben A–G):
7 Sonstige amtliche Informationen
[z. B. zu phytosanitären Einfuhrbestimmungen, Behandlung der Sendung usw.]
8 Ausstellungsort 9 Name und Unterschrift des amtlichen Beauftragten
Kontaktangaben (Telefon/E-Mail/Fax):
Datum:
(Unterschrift) (Amtssiegel)
Mit dem gegenständigen Zeugnis wird seitens des Eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes und seitens der diesem angegliederten Organe keine finanzielle Haftung übernommen.