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Vernehmlassung 2018/8: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2018 · 248 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 199Fedlex · Vorlage

Art. 26 Abs. 1 Bst. f

1 Die Betreiberin kann ausser den Daten nach den Artikeln 4–11 weitere Daten, insbesondere der folgenden Art, bearbeiten:

f. neutrale Qualitätseinstufung, Schlachtgewicht und L*-Wert des Schlachttierkörpers.

II

Die Änderung anderer Erlasse wird im Anhang geregelt.

III

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain -Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr