Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/87: Aufhebung der Industriezölle · 13 Seiten

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eine ganzheitliche Aufhebung der Industriezölle aus, da nur so ein maximaler Nutzen gewährleistet sei.

3.1.9 Finalität der Massnahme

GLHK, HAW, SOHK und ZHK stören sich daran, dass in der Vernehmlassungsvorlage erwähnt wird, dass die Massnahme theoretisch zu einem späteren Zeitpunkt rückgängig gemacht werden könnte. Die Massnahme solle so ausgestaltet werden, dass die Senkung der Zölle nicht später wieder rückgängig gemacht werden kann.

3.1.10 Definition von Industrieprodukten

Economiesuisse und scienceindustries fordern die Ausweitung der Definition der Industrieprodukte auf sämtliche Produkte der Zolltarifkapitel 25 bis 97. Somit wären auch die wenigen in Kapitel 35 und 38 als Agrarprodukte klassifizierten Tariflinien (Kaseine, Albumine, Dextrine, Stärke und Stärkederivate, technische einbasische Fettsäuren, saure Öle aus der Raffination und technische Fettalkohole) von der Aufhebung der Industriezölle betroffen.

3.1.11 Wegfall an Präferenzmarge in bestehenden Freihandelsabkommen und bei Zollpräferenzen für Entwicklungsländer

Der SGB weist darauf hin, dass eine Aufhebung der Industriezölle die Präferenzmarge bestehender Abkommen sowie der unilateralen Zollpräferenzen für Entwicklungsländer entwertet. Es sei deshalb mit neuen Forderungen dieser Partner zu rechnen.

3.2 Vereinfachung der Zolltarifstruktur

Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen begrüsst die Vereinfachung der Zolltarifstruktur, da sie den administrativen Aufwand der Unternehmen im Zusammenhang mit der Tarifierung senkt. Diese Einsparungen werden als bedeutender angesehen als die einmaligen Umstellungskosten für die Unternehmen. Die Massnahme wird als besonders KMU-freundlich eingestuft, da kleinere Unternehmen aufgrund des häufig fehlenden Zollwissens mehr Mühe mit der Tarifierung haben. Die Vereinfachung der Zolltarifstruktur für Industrieprodukte wird einzig vom SBV und SLV abgelehnt. Als Begründung werden die hohen Umstellungskosten genannt.

Economiesuisse, Swiss Textiles und scienceindustries erwähnen, dass die Vereinfachung der Zolltarifstruktur zu einem Genauigkeitsverlust bei den statistischen Angaben führe. Die positiven Effekte der Massnahme überwögen aber. FH merkt an, dass der Verlust an statistischen Daten aufgrund der Massnahme im Bereich der Uhrenindustrie vernachlässigbar sei.

Mehrere Stellungnahmen (economiesuisse, GL, GLHK, HKBB, scienceindustries, SOHK,

Spedlogswiss, ZHK) fordern, dass aufgrund der Vereinfachung der Zolltarifstruktur keine neuen statistischen Schlüssel geschaffen werden dürfen. Zudem soll gewährleistet sein, dass nicht zusätzliche Produkte in den Bereich der Exportkontrolle fallen. Der VFAS begrüsst die Vereinfachung der Zolltarifstruktur, betont aber, dass diese das prioritäre Anliegen der Aufhebung der Industriezölle keinesfalls verzögern dürfe.

3.3 Datum des Inkrafttretens

Coop, economiesuisse, IG Detailhandel, scienceindustries und Swiss Textiles unterstrichen die Wichtigkeit, dass die Vorlage per 1.1.2022 in Kraft gesetzt wird, damit die Umstellungskosten für die Unternehmen dank Synergien aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Revision des Harmonisierten Systems der Weltzollorganisation verringert werden können. Auch mit den im Rahmen des Transformationsprogramms DaziT der EZV vorgesehenen Neuerungen sollen die Umstellungen wo möglich zeitlich koordiniert erfolgen, um den Aufwand für die