Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur LRV

Weitere Massnahmen (Holzbacköfen, Aschegehalt und Dampfruckausnahme)

Der Kanton BE hält fest, dass die vorgesehene Einführung von Grenzwerten für Staub und Kohlenmonoxid bei gewerblich genutzten automatisch beschickten Holzbacköfen keinen Mehraufwand im Vollzug zur Folge habe. Für diese Kategorie von Feuerungen beantragen die Kantone SO, TG und der Cerl'Air die Festlegung eines geeigneten Mess- und Beurteilungsverfahrens durch das BAFU. Zurzeit existiere kein solches in den bestehenden Messempfehlungen.

5.3.4.2 Stellungnahme anderer Vollzugsträger

Die ÖLN KIP und Quali Nova sprechen von einer Herausforderung für den Vollzug und schreiben, dass es für die Umsetzung eines harmonisierten Vollzugs von entscheidender Wichtigkeit sei, dass konkrete Vorgaben zu technischen und betrieblichen Ausnahmen definiert würden. Empfehlungen seien aufgrund der fehlenden Verbindlichkeit für die Kontrolle nicht hilfreich. PIOCH schreibt, dass die Liste der Ausnahmen betreffend emissionsarmer Hofdüngerausbringung aufgrund der verschiedenen betrieblichen Situationen zu lang würde. PIOCH macht auch darauf aufmerksam, dass es sich bei emissionsarmen Ausbringsystemen oft um schwere Maschinen handle, welche aufgrund der Rentabilität auch bei ungünstigen Bedingungen eingesetzt werden müssten. Dies könne insbesondere in Bezug auf die Bodenverdichtung problematisch sein. Weiter weist PIOCH auf die Mehrkosten hin, welche durch die Abdeckung der Güllelager und die emissionsarme Gülleausbringung entstünden, insbesondere für diejenigen Betriebe, die Nutzflächen sowohl in flachen als auch in steilen Lagen bewirtschafteten.

35/41 054.11-00038/00005/00002/S284-0394