Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur LRV

Der Kanton AI schreibt, dass die Diskussionen zur AP22+ noch nicht abgeschlossen seien, und das Thema daher nicht über die LRV lanciert werden könne. Die Kantone NW, TG, UR und ZG schreiben, dass vor der Inkraftsetzung der in Anhang 2 LRV vorgeschlagenen Massnahmen die Ergebnisse aus dem politischen Prozess zur AP22+ abzuwarten seien. Gemäss den Kantonen BE und ZG sind die Änderung der LRV mit dem inhaltlichen Ergebnis der AP22+ abzustimmen, bzw. in Abhängigkeit zur Umsetzung der AP22+ in Kraft zu setzen. Der Kanton ZH schreibt, dass ein weiterer Aufschub der Anwendung der Massnahmen zur Emissionsminderung zu vermeiden sei und beantragt, dass die Änderung der LRV in Abhängigkeit zur Umsetzung der AP22+ in Kraft zu setzen sei.

Die SVP sowie 22 landwirtschaftsorientierte Verbände (AG Berggebiet, AgriJura, AGORA, BVAR, BVBB, cajb, KKO, LBV, LF, JULA ZCH, Prométerre, SAB, sbv-usp, SGBV, SLV, SMP, SOBV, Suisseporcs, Swiss Beef, SVLT, ZBB, ZBV), welche die Änderungen generell ablehnen, verweisen darauf, dass es den Prozess zur AP22+ abzuwarten gelte Die vorgesehenen Änderungen seien vor diesem Hintergrund verfrüht bzw. nicht statthaft.

5.3.2.6 Anh. 3 Ziff. 522 LRV: Holzbacköfen Übersicht der Positionen

44 Stellungnehmende stimmen der Festlegung von Grenzwerten für automatisch beschickte Holzbacköfen zur gewerblichen Nutzung zu (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH, Cercl’Air, BirdLife, Pro Natura, PUSCH, svu|asep, VCS, WWF, WWF Appenzell, WWF BE, WWF FR, WWF JU, WWF NE, WWF SH, WWF TG, WWF VS, SP, UFS, Bio Suisse, InfraWatt, SGB, Vision Landwirtschaft). Teilweise Zustimmung äussert Suisseporcs, während der Kanton SZ die Vorlage ablehnt.

Begründungen

Die Zustimmung wird damit begründet, dass eine Gleichstellung von automatisch beschickten Holzbacköfen mit handbeschickten Backöfen bezüglich der Grenzwerte in der LRV aus Sicht der Luftreinhaltung sinnvoll sei (Cercl'Air, InfraWatt, SGB, svu|asep, TG, VS, ZH). Damit würden Unklarheiten bezüglich der anzuwendenden Vorschriften im Vollzug beseitigt (BE, GE, JU).

Der Verband Suisseporcs stimmt nur teilweise zu mit der Begründung, dass der Brennstoff Holz zwar gefördert, aber nicht mit zu viel Bürokratie und Kosten für die Emissionsmessungen belastet werden solle.

Der Kanton SZ lehnt die LRV-Revision generell ab, da diese unverhältnismässig sei und vermeidbare Kosten verursache, ohne einen Nutzen zu erzielen.

Anträge

Von wenigen zustimmenden Behörden wird beantragt, dass das BAFU ein geeignetes Mess- und Beurteilungsverfahren für diese Backöfen festlegen solle, da derzeit für diesen Anlagentyp kein solches existiere (Cercl'Air, SO, TG).

Suisseporcs beantragt, dass bei Backöfen, welche die Grenzwerte einhalten, die Messperiodizität auf acht Jahre ausgedehnt werden solle. Zudem solle für die Staubmessung ein vereinfachtes Messverfahren zugelassen werden.

5.3.2.7 Anh. 5 Ziff. 132 LRV: Aschegehalt Übersicht der Positionen

Einer Verdoppelung des Grenzwerts für den Aschegehalt bei anderen flüssigen Brennstoffen stimmen 29 Stellungnehmende zu (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, ZG, ZH, Cercl’Air, Biofuels Schweiz, CARBURA, ECO SWISS, EV-UP, HEV, InfraWatt, SBV). Es handelt sich dabei vor allem um Kantone sowie um einige Wirtschafts- und Fachverbände. Teilweise zustimmend ausgefallen sind drei Stellungnahmen (VS,

31/41 054.11-00038/00005/00002/S284-0394