Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/13: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 · 41 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2020 Ergebnisbericht zur LRV
Bio Suisse, Suisseporcs). Ablehnend äussern sich 19 Stellungnehmende, insbesondere Umweltverbände (GE, BirdLife, Pro Natura, PUSCH, VCS, WWF, WWF Appenzell, WWF BE, WWF FR, WWF JU, WWF NE, WWF SH, WWF TG, WWF VS, SP, UFS, AG Berggebiet, SAB, Vision Landwirtschaft).
Begründungen
Vier Kantone (BE, FR, TG, ZH) sowie der Cercl’Air vertreten die Ansicht, dass aus Sicht der Luftreinhaltung nichts gegen eine Erhöhung des Aschegehalt-Grenzwerts spreche. Der Kanton BE hält fest, dass der Vollzug zeige, dass bereits heute die geltenden Grenzwerte eingehalten werden könnten. Der ebenfalls zustimmende Kanton NW meldet den Vorbehalt an, dass er gegen eine Anpassung des Grenzwerts sei, wenn die während der Vernehmlassung durchgeführten Messungen zeigen würden, dass erhöhte Emissionen aufträten. Die Branchenverbände Biofuels Schweiz und EV begrüssen die Anpassung, da ansonsten ein faktisches Importverbot für solche Brennstoffe bestehe, weil die europäischen Produzenten den aktuell in der LRV geforderten Aschewert nicht garantieren könnten.
Der Kanton VS und die beiden Verbände Bio Suisse und Suisseporcs sind mit dem Vorschlag nur teilweise einverstanden, da die laufenden Messungen erst zeigen müssten, dass eine Erhöhung des Aschegehalts unbedenklich sei, bevor darüber entschieden werden könne.
Diverse Umweltorganisationen, zwei politische Parteien und ein Fachverband lehnen die Anpassung ab mit der Begründung, dass es unklar sei, ob diese Anpassung zu einer Erhöhung der Luftbelastung führe (BirdLife, Pro Natura, PUSCH, VCS, WWF, WWF Appenzell, WWF BE, WWF FR, WWF JU, WWF NE, WWF SH, WWF TG, WWF VS, SP, UFS, Vision Landwirtschaft). Der Kanton GE findet es ungenügend, dass die in der Vernehmlassung erwähnten Messungen an nur einer Anlage durchgeführt wurden. Stattdessen müssten solche Versuche an einer Vielzahl von Anlagen mit unterschiedlicher Leistung stattfinden, um sicherzustellen, dass die Emissionen nicht höher sind als bei Ökoheizöl. Der Kanton schlägt vor, an einer begrenzten Anzahl von Anlagen praktische Versuche von maximal zwei Jahren zu erlauben. Nach Ablauf dieser Frist könne das BAFU dann auf der Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Emissionsprüfungen informieren. Der Kanton SZ lehnt die LRV-Revision generell ab, da diese unverhältnismässig sei und vermeidbare Kosten verursache, ohne einen Nutzen zu erzielen.
Anträge
Keine.
5.3.2.8 Anh. 5 Ziff. 5 Abs. 1bis LRV: Dampfdruckausnahme Übersicht der Positionen
22 Stellungnahmen zur Verlängerung der Ausnahme beim Dampfdruck vornehmlich von Kantonen fallen positiv aus (AG, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH, Cercl’Air). Teilweise zustimmend äussern sich acht Stellungnehmende (TG, svu|asep, Biofuels Schweiz, CARBURA, ECO SWISS, EV-UP, SBV, strasseschweiz), während 21 Stellungnehmende die Vorlage ablehnen (GE, BirdLife, Pro Natura, PUSCH, VCS, WWF, WWF Appenzell, WWF BE, WWF FR, WWF JU, WWF NE, WWF SH, WWF TG, WWF VS, SP, UFS, AG Berggebiet, Bio Suisse, Infra, SAB, Vision Landwirtschaft).
Begründungen
Sieben Stellungnehmende schreiben, dass sie einer erneuten Verlängerung der Dampfdruckausnahme zwar zustimmten, aber der Meinung seien, dass die Frist Ende 2025 definitiv ablaufen solle (AG, AR, BE, SO, VS, ZG, Cercl'Air). Einige von ihnen weisen darauf hin, dass auch die meisten Länder in der EU keine solchen Ausnahmen kennen.
Von den Wirtschafts- und Fachverbänden stimmen deren sechs nur teilweise zu, weil sie der Meinung sind, dass die Ausnahme statt bis 2025 um zehn Jahre bis 2030 verlängert werden
32/41 054.11-00038/00005/00002/S284-0394