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Vernehmlassung 2019/17: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) aufgrund der Verknüpfung der Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU · 40 Seiten
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Anhang 15 (Art.°46e und 46f)
Berechnung der maximal zur Verfügung stehenden Menge an Emissionsrechten und der Menge der kostenlos zuzuteilenden Emissionsrechte für Luftfahrzeuge
1. Die Menge der Emissionsrechte wird basierend auf folgendem Benchmark
berechnet:
0,000642186914222035 Emissionsrechte pro Tonnenkilometer
2. Die im Jahr 2020 gesamthaft maximal zur Verfügung stehende Menge der
Emissionsrechte für Luftfahrzeuge wird wie folgt berechnet:
Cap2020 = ∑tkmCH-EHS * BM * 100 / 82
Cap2020 Emissionsobergrenze für das Jahr 2020
∑tkmCH-EHS Summe der Tonnenkilometer im Jahr 2018 im Schweizer EHS
BM Benchmark
Diese Menge der Emissionsrechte wird wie folgt verwendet:
a. 82 Prozent werden den Betreibern von Luftfahrzeugen kostenlos zugeteilt;
b. 15 Prozent werden für die Versteigerung zurückbehalten;
c. 3 Prozent werden, da sie 2020 nicht für neue und stark wachsende Betreiber von Luftfahrzeugen benötigt werden, gelöscht.
3. Die kostenlose Zuteilung wird pro Luftfahrzeugbetreiber für das Jahr 2020
gemäss folgender Formel berechnet:
Zuteilung = ∑tkmBetreiber * BM
∑tkmBetreiber Summe der Tonnenkilometer im Jahr 2018 des Betreibers im Schweizer EHS
BM Benchmark