Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten
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Logistik um rund 30 Prozent15 reduziert werden könnten, falls die Marktteilnehmer sich bereit erklären, auch Güter von Branchennachbarn zu übernehmen. Wie stark die Reduktion wäre, wenn CST selbst die Feinverteilung mit eigenen Fahrzeugen umsetzt, ermittelt CST aktuell. Beim Schienengütertransport rechnet CST mit einer Entlastung von gut 2 Prozent durch die erste Teilstrecke.
CST hat eine Life-Cycle-Assessment-Analyse (LCA) zu ihrem Projekt durchführen lassen16. Basierend auf den Schätzungen zum Umlagerungspotenzial des CST-Systems wurde als Referenz ein System definiert, das die gleiche Transportleistung wie CST erbringt, d. h. 90 Prozent auf der Strasse17 und 10 Prozent auf der Schiene. Die Ökobilanz des CST-Systems fällt gemäss LCA bezüglich CO2-Emissionen wesentlich besser aus als die Referenz. Der definierte Referenzfall von Strasse-Schiene weist rund 57 000 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr aus, das CST-System mit einem durchschnittlichen Schweizer Strom und auch dem Einsatz von Euro-6- Güterfahrzeugen rund 36 000 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr. Durch den Einsatz von zertifiziertem Strom können die Emissionen des CST-Systems in der Betriebsphase weiter stark reduziert werden auf 18 000 CO2-Äquivalent pro Jahr. Eine deutliche Verbesserung kann zusätzlich erzielt werden, wenn die Waren mit elektrischen Güterfahrzeugen feinverteilt werden. Dann würde die CO2-Bilanz gemäss CST im Vergleich zum Referenzfall nur noch rund 10 500 Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr betragen. Dies gilt auch unter der Annahme, dass künftig überall elektrisch betriebene Güterfahrzeuge verkehren. Erneuerbare Energie ist im CST-Konzept und im Businessplan von CST verankert.
Da die Hubstandorte grösstenteils mit bestehenden Logistikzentren kombiniert würden, entsteht laut Machbarkeitsstudie von CST kein grosser oberirdischer Neuverbrauch an Flächen. CST vertritt die Haltung, dass in den Logistikzentren überdies weniger Platz für die Bereitstellung und Lagerung benötigt wird, weil hierfür die unterirdische Gütertransportanlage genutzt werden kann.
1.4 Sicherstellung des allgemeinen Nutzes des CST- Konzepts
Bevor der Bund eine gesetzliche Grundlage für den unterirdischen Gütertransport ausarbeiten lässt, müssen die Realisierbarkeit von solch einem Konzept wie CST, der allgemeine Nutzen und die Unterstützung der betroffenen Akteure nachgewiesen sein. Der Bundesrat hat deshalb in einem ersten Schritt die Machbarkeitsstudie von CST durch eine unabhängige Expertengruppe prüfen lassen. Diese wurde beauftragt, die Machbarkeitsstudie zum CST-Konzept bezüglich der Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und den Verkehr zu überprüfen.18 Mit dieser Expertise soll der allgemeine Nutzen des CST Konzepts wie auch dessen Auswirkungen besser abgeschätzt werden können.
15 Berechnet von CST für die Stadt Zürich. Für weitere grosse Städte wurden die Auswirkungen auf den Verkehr noch nicht im Detail analysiert.
16 Durch die Firma Quantis wurde eine Ökobilanz durchgeführt.
17 Annahme: Euro-6-Diesel-Güterfahrzeuge im Referenzfall.
18 BAV (Hrsg.) (2016): Volkswirtschaftliche Aspekte und Auswirkungen des Projekts Cargo Sous Terrain (CST), Infras. Kann abgerufen werden unter: www.bav.admin.ch > Aktuell > Medienmitteilungen > Bundesrat legt weiteres Vorgehen für Projekt Cargo sous terrain fest > Dokumente (Stand: 12.02.2018)