Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten

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Abbildung 4

Für die Nutzung der CST-Infrastruktur hat man die Leistung bei CST einzukaufen. CST bietet ihre Dienstleistung allen Kunden offen und diskriminierungsfrei an. Bestehende Verteil- und Logistikzentren der verladenden Wirtschaft werden so weit wie möglich in das System eingebunden. Voraussetzung dafür ist eine Kooperation an den Hubs, die eine Nutzung durch Dritte sicherstellt. Dritte können ihre eigenen Produkte nicht autonom im System CST transportieren. CST wird die Sendung disponieren.

In den städtischen Zentren will CST mit einem integrierten City-Logistik-Konzept eine Lösung zur Entlastung der Ballungsräume anbieten. CST sah zunächst vor, mit diesem Konzept die Bündelung durch Übergabe von Gütern an Branchennachbarn sicherzustellen. Weil die Marktteilnehmer aber untereinander im Wettbewerb stehen und somit gegenwärtig keine Bereitschaft zur Bündelung bzw. zur Übergabe von Gütern an Branchennachbarn besteht, verfolgt CST nun einen neuen Lösungsansatz. CST wird daher das City-Logistik-Angebot selbst erbringen und setzt für die urbane Feinverteilung zu einem wesentlichen Teil eigene Fahrzeuge ein. Die Güter sollen mit gebündelten Fahrten in umweltfreundlichen Fahrzeugen an ihre Bestimmungsorte verteilt werden. Durch die Bündelung der Warenströme unterschiedlicher Produzenten und Verlader will CST mit der geplanten Transportinfrastruktur die Voraussetzung für eine funktionierende City-Logistik schaffen.

Abbildung 5