Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten

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haben die beteiligten Akteure aufzuzeigen und zum Ausdruck zu bringen. Für den Bund muss sichergestellt werden, dass CST einerseits über eine geeignete Rechtsform und zum Zeitpunkt der Projektierung und Baubewilligung über die notwendigen Investitionsbeiträge verfügt.

CST muss von der Branche und den wichtigsten Akteuren der Logistik- und Transportwirtschaft getragen werden

Das CST-Konzept und im Speziellen das geplante City-Logistik-Konzept hätten grundlegende Auswirkungen auf den heutigen Güterverkehrsmarkt der Schweiz. Ob die privatwirtschaftlich organisierte Branche einen Nutzen in CST sieht, kann der Bundesrat nicht beurteilen. Für den Bund ist es daher wichtig, dass der Rückhalt der Branche für CST gegeben ist. Zudem ist es für den Bund auschlaggebend, dass das CST-System für alle zugänglich ist und dass alle Kunden das Angebot zu gleichen Bedingungen nutzen können.

1.4.3 Bedingungen an CST

Der Bundesrat hat am 23. November 2016 beschlossen, dass CST anhand der folgenden Bedingungen darlegen muss, ob das System den nötigen Rückhalt geniesst:

a. Der Förderverein CST wird in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.

b. CST weist unter Beizug der wichtigen Akteure der Logistik- und Transportwirtschaft nach, dass das System von der Branche getragen wird, und zeigt auf, wie die Logistik- und Transportwirtschaft im Zuge der Realisierung von CST schrittweise reorganisiert werden soll.

c. Die Träger von CST sichern der Aktiengesellschaft die finanziellen Mittel, die für die Projektierung und Baubewilligung benötigt werden (mindestens 100 Millionen Franken), verbindlich zu.

d. Die von der ersten Teilstrecke betroffenen Kantone (ZH, AG, SO) erklären sich mit der Umsetzung von CST einverstanden und nehmen das Projekt in ihre regionale Verkehrsplanung auf.

e. Der Zugang zum System CST erfolgt dereinst diskriminierungsfrei.

f. Der Bund unterstützt das Projekt nicht finanziell.

Die damals vom Bundesrat gestellten Bedingungen sollen sicherstellen, dass das Projekt von den wichtigsten Akteuren der Logistik- und Transportwirtschaft getragen wird, die finanziellen Mittel verfügbar sind und sich die von der ersten Teilstrecke betroffenen Kantone mit der Umsetzung von CST einverstanden erklären.

1.4.4 Vernehmlassung soll Rückhalt der CST bei den betroffenen Akteuren aufzeigen

Am 23. Januar 2018 übergab CST dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Dossier, in welchem die Aktiengesellschaft darlegte, wie die vom Bundesrat gestellten Bedingungen erfüllt werden. Der Bundesrat hat am 28. September 2018 die Ergebnisse der Überprüfung, ob die Bedingungen erfüllt sind, zur Kenntnis genommen. Für den Bundesrat ist