Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten

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Streckenführung ist so geplant, dass die meisten der wichtigsten Logistikstandorte durch das Netz bedient werden. Das Gesamtnetz würde sich schliesslich über rund 500 Kilometer erstrecken. Weitere Ausbauetappen würden sich nach dem Bedürfnis der Wirtschaft richten.

Abbildung 1

CST sieht vor, die Hubs so weit wie möglich auf bereits bestehenden Industrie- und Logistikgebieten zu erstellen. Der genaue Standort eines Hubs wird in Absprache mit den Grundeigentümern, den kantonalen Behörden und Standortgemeinden bestimmt. Aktuell werden in den Regionen Zürich-Limmattal, Gäu, Härkingen sowie Aargau Ost und West Gespräche über potenzielle Hubstandorte geführt.

CST bietet in ihrer Transportinfrastruktur auch die Möglichkeit für Nebennutzungen wie z. B. Strom- und Telekommunikationsinfrastrukturen an, was für Bündelungspotenziale genutzt werden kann.

1.3.2 CST-Konzept für den Betrieb

Der Tunnel verfügt über drei Spuren, eine Fahrspur je Fahrtrichtung und eine zentrale Servicespur für Unterhalt, Ausweichmanöver bei blockierten Fahrzeugen und Pufferung oder Zwischenlagerung von Gütern und Fahrzeugen. Die mittlere Fahrbahn dient zudem dem kurzen Ausscheren und Wiedereingliedern eines Fahrzeuges für laufende Sequenzierungen (Erstellung oder Umstellung von Reihenfolgen) nach Bestimmungsort und Verteilroute.

Abbildung 2

CST sieht vor, dass die unterirdische Gütertransportanlage permanent in Betrieb ist. An den Hubs können Güter wie Pakete, Stückgüter und Schüttgut auf Paletten und