Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten

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in Behältern vollautomatisch über Schächte mit Liften ins System eingespeist oder diesem entnommen werden. Die Güter können, wie in der Logistikbranche für die Feinverteilung üblich, eine maximal begrenzte Menge an Gefahrgut (z. B. Waschmittel, Rechaud-Brennpaste) gemäss der Verordnung vom 31. Oktober 201211 über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD) oder der Verordnung vom 29. November 200212 über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) enthalten.

Abbildung 3

In der unterirdischen Gütertransportanlage sollen selbstfahrende Radfahrzeuge mit eigenem elektrischem Antrieb und einer konstanten Geschwindigkeit von 30 km/h fahren. Die Fahrzeuge werden über eine Induktionsschiene mit Strom versorgt. Sie können die Spur wechseln und bis zu zwei Paletten oder entsprechend dimensionierte Behälter aufnehmen. Bei Bedarf können die Behälter gekühlt werden. Für den schnellen Transport von Kleingütern und Kleinstmengen ist im oberen Tunnelbereich eine Behälterhängebahn vorgesehen, die mit doppelter Geschwindigkeit verkehrt.

Die Hubs in den bestehenden Logistikzentren sollen mit automatisierten Schnittstellen zu allen am Ort verfügbaren Verkehrsträgern ausgestattet werden. Das Zusammenspiel des Gesamtsystems von den Hubs bis zur Auslieferung in den Städten und umgekehrt soll durch ein integriertes und intelligentes Steuerungssystem sichergestellt werden.

11 SR 742.412

12 SR 741.621