Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 46 Seiten

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2 Ergebnis Vernehmlassungsverfahren

Wird nach der Vernehmlassung aufgenommen.

3 Rechtsvergleich

Im europäischen Ausland liegen keine vergleichbaren Rechtsvorschriften vor, welche die Realisierung eines unterirdischen Gütertransports sicherstellt.

4 Grundzüge der Vorlage

4.1 Die beantragte Neuregelung

4.1.1 Zielsetzung der Vorlage: Sicherstellung eines schlanken und effizienten Verfahrens

Einheitliches Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene und Berücksichti-

gung vom unterirdischen Gütertransport in einem neuen Sachplan

Die Vorlage hat zum Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb weitgehend unterirdischer kantonsübergreifender Gütertransportanlagen und den Betrieb von Fahrzeugen auf diesen Anlagen zu regeln. Hierfür ist ein einheitliches Plangenehmigungsverfahren nach Bundesrecht vorgesehen. Die unterirdischen Gütertransportanlagen wie auch die direkt daran anschliessenden Anlagen sind somit Gegenstand des Plangenehmigungsverfahrens.

Der Bund sieht vor, die unterirdische Gütertransportanlagen als eigenständige Teile in den Sachplan Verkehr aufzunehmen und somit als koordinierende Stelle zwischen den Kantonen zu fungieren. Damit soll ein flüssiger Prozess zur Planung und Genehmigung der ersten Teilstrecke einer solchen unteririschen Gütertransportanlage gemäss dem Konzept von CST sichergestellt und die Umsetzung zwischen den verschiedenen Kantonen abgestimmt werden.

Keine finanziellen Mittel des Bundes für das Gütertransportsystem von CST

CST strebt nicht nach finanzieller Unterstützung durch den Bund. Sie will ein von der Wirtschaft getragenes und selbstfinanziertes Projekt sein. Sie richtet sich auf die marktwirtschaftliche Nachfrage aus. Eine politische Einflussnahme auf das Projekt könnte je nach Vorgaben die Rentabilität des Projektes beeinflussen und somit die Realisierung des Projekts grundsätzlich gefährden.

Der Bund sieht seinerseits keine Notwendigkeit, den Bau und Betrieb von Anlagen für den unterirdischen Gütertransport finanziell zu unterstützen. Zumal ein grosser allgemeiner Nutzen aus der Realisierung des Projekts nicht statistisch belegt werden konnte. Hingegen sieht der Bund vor, die Rollen der Plangenehmigungs- sowie der Aufsichtsbehörde wahrzunehmen und das Projekt durch einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu unterstützen, falls es den nötigen Rückhalt in der Schweiz geniesst und die Kantone einen Nutzen in dem neuen Gütertransportsystem sehen.