Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 44 Seiten

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Verschiedene Eingaben halten den kategorischen Verzicht auf eine Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand für zu rigoros oder vorschnell; dies einerseits mit Blick auf einen allfälligen Konkurs bzw. wirtschaftliche Schwierigkeiten und die Fragen des Weiterbetriebs bzw. Rückbaus der Infrastruktur (u.a. GPS, SP, SEV, mehrere Umweltorganisationen, s. Frage 4d), andererseits auch mit Blick auf grundsätzliche Fragen. So weist der Gemeindeverband darauf hin, dass CST als private Infrastruktur zwar wirtschaftliche Risiken birgt, sich aber dennoch dereinst zu einem Verkehrsträger mit Systemrelevanz entwickeln könnte; im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten dürfen am Schluss nicht die Gemeinden zum „Restfinanzierer“ des Systems werden. Daher ist nach Auffassung des Gemeindeverbands eine geringe Beteiligung aller föderalen Ebenen vorzusehen. Auch die grünliberale Partei (glp) fordert eine Klärung der Position des Bundesrats. So ist es z.B. gemäss glp volkswirtschaftlich u.U. nicht optimal, wenn oberirdische Infrastrukturen von Schiene und Strasse offenbar grundsätzlich durch die öffentliche Hand, eine unterirdische Infrastruktur aber privat finanziert wird.