Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 44 Seiten

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Frage 4b: Begrüssen Sie die vorgeschlagene Lösung (Kap. 4.1)? Im Speziellen: Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund im Rahmen des Sach-

planverfahrens Planungsräume vorgibt, die konkrete Festlegung der Anlagen sowie der unterirdischen Linienführung jedoch Aufgabe der Kantone ist?

Frage 4: Begrüssen Sie die vorgeschlagene Lösung (Kap. 4.1)? Im Speziellen:

b. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund im Rahmen des Sachplanverfahrens Planungsräume vorgibt, die

konkrete Festlegung der Anlagen sowie der unterirdischen Linienführung je

100%

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Total Kantone politische Parteien Dachverbände der Dachverbände Organisationen Weitere

Gemeinden, Städte Wirtschaft

und Berggebiete

Ja Ja, aber Neutral Nein, aber Nein keine / Enthaltung

Grundtenor

Das vorgeschlagene Konzept, wonach der Bund im Sachplan Planungsräume festlegt, die Kantone gestützt darauf die konkrete Linienführung und die Standorte von Anlagen in ihren Richtplänen festlegen, findet breite Zustimmung. Allerdings werden zahlreiche Präzisierungen im Gesetz gefordert, insbesondere sind die Stufengerechtigkeit strikt einzuhalten und Redundanzen unter den Instrumenten zu vermeiden. Gemäss vielen Stellungnahmen ist es nicht klar, ob die Verfahren parallel oder gestaffelt geführt werden sollen, wobei eine klare Präferenz für parallele Verfahren sichtbar ist. Von den Kantonen und der BPUK wird die Forderung erhoben, dass der Bund (BAV) die kantonale Planung in den Richtplänen zeitlich und inhaltlich koordinieren muss. Eine Minderheit fordert, die Planung und Bewilligungen ausschliesslich auf Stufe Bund anzusiedeln, da es sich bei CST um eine übergeordnete, nationale Infrastruktur handelt.