Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/19: Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport · 44 Seiten
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Frage 4c: Begrüssen Sie die vorgeschlagene Lösung (Kap. 4.1)? Im Speziellen: Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens nur die unterirdische Gütertransportanlage und den damit angeschlossenen Zugang genehmigt und die restlichen Kompeten-
zen (etwa die Verkehrserschliessung) in der Verantwortung der Kantone / Gemeinden verbleibt?
Grundtenor
Das vorgeschlagene Konzept (Bund unterirdische Gütertransportanlagen, restliche Kompetenzen insb. Verkehrserschliessung bei Kantonen und Gemeinden) findet bei ungefähr der Hälfte der Rückmeldungen Unterstützung. Der frühzeitige und enge Einbezug der Kantone und Gemeinden in die Planung wird breit gefordert. Allerdings liegen mit Blick auf den Gesetzesentwurf des Bundesrats unterschiedliche Interpretationen vor, und es werden einige Unklarheiten geltend gemacht, die zu klären sind. Die andere Hälfte der Eingaben fordert eine erweiterte Zuständigkeit des Bundes, indem dieser auch die Anbindung der Hubs an die bestehenden lokalen Verkehrsnetze bewilligen soll, damit in jedem Fall ein funktionsfähiges System entsteht. Anpassungen und Ergänzungen werden bei den Fragen der Deponiestandorte (in Verantwortung der Betreiber statt der Kantone) sowie beim Brandschutz, der Versicherungspflicht (Gebäude) sowie in Bezug auf die Wehrdienste gefordert; die kantonalen Kompetenzen sollen dort bewahrt werden.