Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/20: Anpassung der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken und Effektenhändler (ERV) · 12 Seiten
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Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Eigenmittelverordnung (Besonders liquide und gut kapitalisierte Institute, Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften, TBTF - Parten Banken)
Die FDP und CS fordern die Übernahme des Basler Standards betreffend Halten von TLAC-Instrumenten von Drittbanken ausserhalb des Finanzkonzerns.
CS und UBS begrüssen die neu ausgestaltete Anforderung zur zeitlichen Staffelung von Bailin-Bonds. Sie fordern allerdings, dass 25 statt 20 Prozent der Anforderung mit Bail-in-Bonds mit einer Restlaufzeit von zwischen einem und zwei Jahren erfüllt werden können.
UBS und CS begrüssen die vorgesehene Anpassung der Buckets für die Grössenzuschläge an das Wirtschaftswachstum. UBS fordert, dass dabei auch das geschätzte Wirtschaftswachstum für das Jahr 2019 berücksichtigt wird.
3.4 Übergangsbestimmungen
3.4.1 Berechnungsmethoden für Derivate (E-ERV Art. 148l)
EXPERTsuisse bemerkt, dass korrekterweise ein Verwies auf ERV Art. 57 stehen sollte.