Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/21: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung · 52 Seiten
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Tabelle 2: Berechnung des Ersterwerberabzugs im Variantenvergleich Geltendes Recht 1. Variante 2. Variante 3. Variante 4. Variante 5. Variante
Steuerbarer Bruttoei- 15 000 – – – – – genmietwert auf dem
Eigenheim
Mieteinnahmen aus 5000 5000 5000 5000 50005000
vermieteter Liegenschaft Ertrag aus beweglichem 5000 5000 5000 5000 50005000
Vermögen Hypothekarzinsen 13 000 13 000 13 000 13 000 13 000 13 000 - auf erstmals erwor- 8000 8000 8000 8000 80008000
benem Eigenheim 5000 5000 5000 5000 50005000
- auf vermieteter Lie-
genschaft
Allgemeiner Schuldzin- 13 000 10 000 8000 5000 5000 – senabzug Der Abzug erhöht
(Art. 33 Abs. 1 Bst. a sich um weitere
erster Satz [zusätzlich maximal 50 000
abisbei 3. Variante]) Franken, sofern eine
qualifizierte Beteili-
gung vorliegt.
Ersterwerberabzug im – 3000 5000 Maximal 8000. Der 80008000
1. Jahr nach dem Er- Abzug ist nur so weit
werb zulässig, als die
(Art. 33a Abs. 1–2) Schuldzinsen nicht
bereits nach Art. 33
Abs. 1 Buchstabe a
erster Satz berück-