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Vernehmlassung 2019/23: STAF: Verordnung über den steuerlichen Abzug auf Eigenfinanzierung juristischer Personen und Verordnungen über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern · 7 Seiten

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Verordnung über die pauschale Steueranrechnung Änderung vom ......

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 22. August 19671 über die pauschale Steueranrechnung wird wie folgt geändert:

Titel

Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (VStA)

Ingress

gestützt auf die Artikel 1 und 2 Absatz 1 Buchstaben e, f und g des Bundesgesetzes vom 22. Juni 19512 über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung,

Ersatz von Ausdrücken

1Im ganzen Erlass wird «pauschale Steueranrechnung» durch «Anrechnung ausländischer Quellensteuern» ersetzt.

2Im ganzen Erlass wird «Erträgnisse» durch «Erträge» ersetzt.

Art. 1 Abs. 2 erster Satz

2 Als Erträge im Sinne dieser Verordnung gelten Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Dienstleistungserträge und Renten, die im Vertragsstaat, aus dem sie stammen, gemäss dem internen Recht dieses Vertragsstaates und in Übereinstimmung mit dem mit diesem Vertragsstaat abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen tatsächlich einer begrenzten Steuer unterliegen. ...

Gliederungstitel vor Art. 2

2. Entlastung in der Schweiz a. In der Schweiz ansässige natürliche und juristische Personen

SR ..........

1 SR 672.201

2 SR 672.2

2019–......