Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten

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Der Kanton Genf wünscht eine Angleichung der Fristen für die Zielvereinbarung, die Konzession, den Verpflichtungskredit sowie die Offertdauer.

Der Kanton Basel-Landschaft verlangt mehr Transparenz bei der Umlage der Gemeinkosten bei den Transportunternehmen, die über verschiedene Sparten verfügen. Zudem solle die Methodik zur Berechnung der Kostensätze transparent gemacht werden, da beispielsweise die Struktur- oder Vertriebskostensätze die Gesamtkosten der Offerten stark beeinflussten (GE).

Geprüft werden solle auch, ob die Beschaffung von Fahrzeugen von den Betreibern entkoppelt werden kann und die Fahrzeuge stattdessen von einer Region, vom Kanton oder vom Bund gekauft werden könnten (SP). Diese Art der Beschaffung könnte die Elektrifizierung der Busse beschleunigen (SP). Die SAB und IGöV finden, dass die vorgeschlagenen Reformvarianten zu stark aus Sicht der Besteller konzipiert sind. Die SBB fordert, dass eine Trennung der Eigner- und Bestellerrolle auf allen Stufen vollzogen wird. Das Bestellverfahren solle inhaltlich entschlackt werden (Thurbo, ZVB, transfair, VöV). Insbesondere solle der Detaillierungsgrad der Offerten reduziert werden (ZVB). Aus der Vorlage gehe nicht hervor, wie die Massnahme «gemeinsame (EDV-)Lösung für Datenerfassung der Offerten» mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist (LU). Der Kanton Tessin und Thurbo unterstützen einheitliche Datenbanken. Die SP schlägt ein Fonds zur Unterstützung von Digitalisierungsprojekten in der Schweizer Bahnindustrie vor.

Die Arbeitsbedingungen und die Personalressourcen der verschiedenen Transportunternehmen im RPV müssten viel stärker im Fokus stehen (SGB). Die Arbeitsbedingungen, die Sicherheit sowie die Qualität der Angebote dürfe nicht unter der Effizienzsteigerung leiden (vpod). Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots sei dabei nur ein Faktor und dürfe nicht ausschlaggebend sein (vpod). Economiesuisse hingegen plädiert für eine stärkere Gewichtung der wirtschaftlichen Kriterien bei Angebotsplanung, Bestellung und Abgeltung. Bei der Finanzierung gelte, dass bei den Transportunternehmen neben der Weiterentwicklung ihres Geschäfts auch die Personalentwicklung sicherzustellen sei (transfair).

Mit der Revision des Bundesgesetzes über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen per 1. Januar 2010 wurde das Pfandrecht auf die Infrastruktur beschränkt (Art. 9) (BLS). Die BLS stellt die Frage, ob die Verwertung eines gesicherten oder ungesicherten Anleihens einer EVU seit der Revision 2010 dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) unterliegt. Und weiter fragt die BLS, ob das Rollmaterial einer EVU mit Arrest oder ähnlichen Sicherungsmassnahmen belegt und damit dauerhaft oder zeitlich beschränkt dem öffentlichen Zweck entzogen werden könnte.

Der VöV hält fest, dass die bisherigen Erfolgsfaktoren verstärkt werden müssen.