Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten
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len wird vor dem Hintergrund eines national einheitlichen Systems als richtig erachtet (BOS). Der Kanton Zürich und VBZ, ZVV berichten, dass in der Arbeitsgruppe zur RPV-Reform als Index noch die Teuerung plus das Wirtschaftswachstum als Massstab diskutiert wurde. Dieser Index werde im Durchschnitt höher liegen und solle berücksichtigt werden. Die entstehenden Kosten, die mit der Umsetzung der Variante «Teilentflechtung» einhergehen, würden von den Kantonen grösstenteils selbst finanziert werden müssen. Im Sinne der Vereinfachung sei dies allerdings in Kauf zu nehmen (SG). Die Bundespauschale sei eine Funktion des Bevölkerungswachstums und dürfe nicht die Kantone mit bescheidenem Wachstum beeinträchtigen (NE). RAILplus und die zb sprechen sich für den Fall der Variante «Teilentflechtung» für eine dynamische und kantonsspezifische Entwicklung der Pauschale anhand von volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Kriterien aus. Economiesuisse findet, dass der Bundesbeitrag im Sinne des Äquivalenzprinzips nach exogenen Faktoren indexiert werden muss. Eine Koppelung an die Angebotsentwicklung wäre nicht sinnvoll (economiesuisse). Zudem verlangt economiesuisse, dass die «Fortschreibung der bisherigen Leistungen» (Art. 30b, Abs. 1 E-PBG) nicht gesetzlich verankert werden sollte.
Kronawitter Innovation antwortet auf diese Frage mit TEILWEISE, da als positiv empfunden wird, dass die Trennung zwischen Orts- und Regionalverkehr entfällt.
Die ablehnenden Stellungnahmen erachten die Ausgestaltung als plausibel, aber das starre, stati-
sche, lineare, vergangenheitsbezogene und innovationshemmende Finanzierungssystem als
nicht sinnvoll (BS, SP, SSV, MGB, PostAuto, BERNMOBIL, TL, tpf, TRAVYS, TRN, ZVB, IGöV, VöV, VCS). Der Bundesbeitrag sei demnach zu wenig vom Bedarf abhängig und somit eine Unterstützung
mit der Giesskanne (glp). Favorisiert wird eine dynamische und kantonsspezifische Entwicklung
des Bundesbeitrages (Pauschale) anhand von volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Kriterien (SP, PostAuto, TL, TRAVYS, TRN, IGöV, VöV, VCS). Der Kanton Luzern findet, dass der Vorlage nur ungenügend entnommen werden kann, welche finanziellen Auswirkungen die beiden Varianten «Optimierung» und «Teilentflechtung» für die Kantone haben werden. Die Beiträge des Bundes sollen sich den veränderten Bedürfnissen anpassen. Es stelle sich jedoch die Frage, ob das für die Gesamtheit aller Kantone gelte, oder ob es zu Umverteilungen kommen werde (LU, TI). Gemäss dem Kanton Graubünden und dem Gemeindeverband öV Oberengadin benachteiligt die Abstützung auf das Bevölkerungswachstum die alpinen Regionen bzw. die Randregionen generell. Die SP, PostAuto und der VCS finden es deshalb wichtig, dass auch die Unterstützung von komplementären und alternativen Angeboten gewährleistet wird. Eine Indexierung mit dem Bevölkerungswachstum sei nicht sachgerecht (glp). Der Kanton Thurgau verlangt, dass sich die Buspauschale mit dem entsprechenden Bevölkerungswachstum des einzelnen Kantons entwickeln muss und nicht mit dem schweizweiten Bevölkerungswachstum. Ein unumgänglicher künftiger Ausbau des Busangebots, welcher das Bevölkerungswachstum übersteigt, müsste demnach vom jeweiligen Kanton allein getragen werden (LU). Beim Wachstum des pauschalen Beitrags an die Kantone seien auch grosse Verkehrserzeuger (z.B. Einkaufszentren, Schulcamps, Arbeitsplätze) zu berücksichtigen (LU).
Der Kanton Zug möchte, dass bei der Festsetzung der Kantonsquote der Parallelverkehr und der Ortsverkehr miteinzubeziehen sind. Der Kanton Aargau hält fest, dass die auf dem Basisjahr fixierten Kantonsanteile den Ausbaustandard des öV nicht berücksichtigen. Der fixierte und indexierte Bun-