Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/26: Reform des regionalen Personenverkehrs (Änderung des Personenbeförderungsgesetzes) · 47 Seiten

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Der RPV-Markt sei kein offener Markt, sondern ein subventionierter und regulierter Markt (cP). Dies zeige sich insbesondere bei der Gewinnverwendung gemäss Art. 36 PBG und da bestehe Reformbedarf (SZ, BS, VD, PostAuto, TL). Es sollten Lösungen gesucht werden, die für die Transportunternehmen Anreize schaffen, effizienter zu werden und die Qualität zu verbessern. Mittels Anreizmodellen seien die Transportunternehmen zu motivieren, Kooperationen mit anderen Unternehmen zur Nutzung von Synergien zu suchen (Thurbo). Die regulatorischen Rahmenbedingungen bei Ausschreibungen müssten klarer definiert werden; der wichtige Spielraum bei der Überschussverwendung fehle (Travail.Suisse, economiesuisse). Ausschreibungen wiesen gegenüber der Direktvergabe wesentliche Vorteile auf: Sie erhöhten insbesondere die Kostendisziplin bei Bestellern und Transportunternehmen und eliminierten den Informationsrückstand der Besteller (economiesuisse). Eine konsequente Umsetzung der Ausschreibung könne bestehende Probleme abschwächen und zu tieferen Kosten und Preisen beitragen (economiesuisse). Die BOB, die TL sowie die vbl vertreten die Auffassung,

dass der Spielraum für die freie Gewinnverwendung auf 50% des zur Verfügung stehenden Jahresgewinn erhöht werden soll.

Die Finanzierung für Innovationen solle erleichtert werden (vbl). Für die Finanzierung von öV-Innovationen könnten mehrere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden: die Verwendung der freien Mittel der TU; die Zulassung von (Folge-)Kosten von aktuellen Innovationsprojekten durch die Besteller in den Offertverhandlungen; Innovationspauschalen, die in den Offerten als Prozentsatz des abgeltungsberechtigten öV Gesamtaufwandes für künftige (noch nicht definierte) Innovationsprojekte anerkannt und eingerechnet werden dürfen (BOB, vbl). Die BOB plädiert dafür, dass die Möglichkeiten zur Finanzierung von Innovationen im Rahmen der anstehenden RPV-Reform an geeigneter Stelle in das PBG aufgenommen wird. Statt eines harten Wettbewerbs greife als wirksames ordnungspolitisches Instrument das Benchmarking sowie der Wettbewerb der Ideen (vbl). ÖV-Innovationen seien nur in einem gesunden Klima der Kooperation und des Ideenwettbewerbs («Koopetition») möglich. Dies müsse aber von Seiten der Regulierungsbehörde (BAV) bzw. durch die Bestellerseite gewünscht und zugelassen werden (vbl).

Gemäss den Kantonen Wallis und Bern müssen die Zielvereinbarungen noch einmal überarbeitet und geklärt werden. Grosse Transportunternehmen seien in unterschiedlichen Regionen tätig und die Konzessionen hätten unterschiedliche Laufzeiten (BE). In diesen Fällen seien Zielvereinbarungen über das gesamte Netz eines Transportunternehmens nicht praktikabel (BE). Zu prüfen sei, ob

zwecks Harmonisierung in den Regionen einzelne Konzessionen um einige Jahre verlängert werden könnten bevor die Neukonzessionierung folge (BE).

Die Flexibilität der Nutzung der Leistungen müsse in die Reform einbezogen werden (FDP). Bei der Finanzierung des regionalen Personenverkehrs solle ein Mechanismus eingebaut werden, der die Besteller dazu bringe, neue Linien nur dann zu realisieren, wenn diese auch wirklich absolut notwendig seien (SVP). Zentrales Element für die Verkehrsvermeidung sowie auch für die Glättung von Verkehrsspitzen sei ein umfassendes Mobility-Pricing-System (glp). Die Bundesmittel müssten künftig vermehrt in verkehrsvermeidende Massnahmen fliessen (glp, VCS). Transportunternehmen müssten darin unterstützt werden, innovative Methoden zur Glättung von Verkehrsspitzen oder zur Verkehrsvermeidung einzusetzen, so dass sich die Verkehrsvermeidung auch finanziell lohne (glp, VCS).