Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/32: Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 · 51 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht
Bereitstellung solchen Fachwissens zwischen dem Bund und den Kantonen oder anderen Schweizer Akteuren über institutionelle Vereinbarungen und Mechanismen erleichtert. Die IZA verfügt bereits über gute Synergien mit anderen Bundesbehörden, insbesondere mit dem Bundesamt für Gesundheit, dem Bundesamt für Statistik, dem Staatssekretariat für Migration, dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, dem Bundesamt für Landwirtschaft, dem Bundesamt für Kultur, dem Bundesamt für Umwelt, dem Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie sowie dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum. Dadurch können schweizerische Kompetenzen besser eingesetzt und genutzt werden.
3.4 Finanzen
Vorbemerkung für die Vernehmlassung (Mai bis August 2019):
Der in den Verpflichtungskrediten aufgeführte Gesamtbetrag beruht auf den Angaben des Finanzplans 2020–2022 vom 22. August 2018 sowie auf einer Extrapolation für 2023–2024. Im Februar 2020 wird der Bundesrat die Verpflichtungskredite festlegen und diese dem Parlament vorlegen.
Das Parlament entscheidet alle vier Jahre über die IZA-Mittel in Form von Rahmenkrediten für die humanitäre Hilfe, die Entwicklungszusammenarbeit sowie die Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit. Dieser erläuternde Bericht schlägt für den Zeitraum 2021–2024 fünf Rahmenkredite in vier Bundesbeschlüssen in der Höhe von insgesamt 11,37 Milliarden Franken vor. Die im Finanzplan 2021–2022 vorgesehenen Zahlungskredite wurden für die Jahre 2023 und 2024 extrapoliert aufgrund der voraussichtlichen Wachstumsrate des BNE von 2,7 Prozent, die der Bundesrat in seiner Legislaturplanung 2017–2019 vom 27. Januar 2016 vorgesehen hat.
Mit den fünf Rahmenkrediten ermächtigt das Parlament den Bundesrat, finanzielle Verpflichtungen für seine Aktivitäten im Rahmen der IZA einzugehen. Die Verpflichtungskredite setzen die Höchstbeträge fest, bis zu denen die Schweiz zwischen 2021 und 2024 finanzielle Verpflichtungen eingehen kann. Im Durchschnitt übersteigen die Verpflichtungskredite die in diesem Zeitraum vorgesehenen Ausgaben um 14 Prozent. Diese Ausgaben (Tabelle 2) entsprechen rund 3 Prozent der Bundesausgaben. Die genauen Zahlungskredite werden indessen jährlich vom Parlament im Rahmen des Voranschlags des Bundes festgelegt.
Verpflichtungen (Rahmenkredite) und Auszahlungen (Finanzplan) im Vergleich
In der Regel erfolgen die Zusagen zu einem Programm und die entsprechenden Auszahlungen in unterschiedlichen Jahren. Auszahlungen aus eingegangenen Verpflichtungen können somit über die Dauer einer Botschaft hinaus erfolgen (Zahlungen nach 2024). Aus diesem Grund gibt es keine genaue Übereinstimmung zwischen den Verpflichtungen und den geplanten Auszahlungen für den Zeitraum 2021–2024. Langfristige Verpflichtungen bedingen ein Verpflichtungsvolumen, das die Auszahlungskapazität (Zahlungen aus dem jährlichen Voranschlag des Bundes) übersteigt, und dies hauptsächlich aus den folgenden Gründen:
- Die Kontexte, in denen die IZA tätig ist, insbesondere die fragilen Kontexte (unvorhergesehene Krisen, politische Ereignisse usw.), können bei gewissen Projekten oder Programmen Veränderungen oder gar deren Einstellung bewirken. In solchen Fällen gelangt ein Teil der eingegangenen Verpflichtungen nicht zur Auszahlung.
- Damit dem Wachstum des BNE unter Annahme einer konstanten APD-Quote Rechnung getragen werden kann, müssen die Verpflichtungen anfänglich höher als die Zahlungen angesetzt werden, da gewisse Zahlungen über den Zeitraum der darauffolgenden Botschaft verteilt sind.
- Die Verpflichtungen umfassen auch Beiträge von Drittpartnern (wenn beispielsweise ein Geberland im Rahmen eines gemeinsamen Programms die Schweiz mit der Verwaltung seiner Mittel betraut), die nicht in den Zahlungskrediten enthalten sind.74
Es ist indessen nicht zu befürchten, dass die im Legislaturfinanzplan vorgesehenen Beträge überschritten werden. Die Verwaltung der Mittel aus den Rahmenkrediten hat sich bewährt und wird seit vielen Jahren auch in anderen Bereichen eingesetzt (Bildung, Forschung und Innovation, Immobilienportfolios des Bundesamtes für Rüstung sowie des Bundesamtes für Bauten und Logistik).
74 Diese Mittel werden sowohl als Ertrag als auch als Aufwand verbucht. Daraus entsteht keine Zusatzbelastung für die Bundesfinanzen, die Mittel erscheinen aber unter den Verpflichtungskrediten. Die Höhe der Mittel von Drittpartnern ist schwierig zu planen. Erläuternder Bericht zur internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 (02.05.2019)