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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Anhang 1a1 (Art. 1a Abs. 2 und 2 Abs. 1)

Liste der zugelassenen Zusatzstoffe

E-Nr. Zusatzstoff Bemerkungen

a. Farbstoffe

100 Kurkumin ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für

Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen

Farbstoffen zugelassen

101 Riboflavine ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für

Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen

Farbstoffen zugelassen

102 Tartrazin ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für

Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen

Farbstoffen zugelassen

104 Chinolingelb ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für

Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen

Farbstoffen zugelassen

110 Gelborange S Sunset Yellow FCF; ist in der Anwendungsliste

eine Höchstmenge für Aluminium aus

Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen Farbstoffen

zugelassen

120 Echtes Karmin Karminsäure, Karmin; ist in der Anwendungsliste

eine Höchstmenge für Aluminium aus

Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen Farbstoffen

zugelassen

122 Azorubin Carmoisin; ist in der Anwendungsliste eine

Höchstmenge für Aluminium aus

Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen Farbstoffen

zugelassen

123 Amaranth ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für

Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen

Farbstoffen zugelassen; darf nicht direkt an die Konsumentin oder den Konsumenten abgegeben werden

1Ursprünglich: Anhang 1. Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V des BLV vom

14. Sept. 2015 (AS 2015 3409) und Ziff. II Abs. 1 der V des EDI vom 16. Dez. 2016, in Kraft seit 1. Mai 2017 (AS 2017 1465).