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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Anhang 1a1 (Art. 1a Abs. 2 und 2 Abs. 1)
Liste der zugelassenen Zusatzstoffe
E-Nr. Zusatzstoff Bemerkungen
a. Farbstoffe
100 Kurkumin ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für
Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen
Farbstoffen zugelassen
101 Riboflavine ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für
Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen
Farbstoffen zugelassen
102 Tartrazin ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für
Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen
Farbstoffen zugelassen
104 Chinolingelb ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für
Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen
Farbstoffen zugelassen
110 Gelborange S Sunset Yellow FCF; ist in der Anwendungsliste
eine Höchstmenge für Aluminium aus
Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen Farbstoffen
zugelassen
120 Echtes Karmin Karminsäure, Karmin; ist in der Anwendungsliste
eine Höchstmenge für Aluminium aus
Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen Farbstoffen
zugelassen
122 Azorubin Carmoisin; ist in der Anwendungsliste eine
Höchstmenge für Aluminium aus
Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen Farbstoffen
zugelassen
123 Amaranth ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für
Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen
Farbstoffen zugelassen; darf nicht direkt an die Konsumentin oder den Konsumenten abgegeben werden
1Ursprünglich: Anhang 1. Bereinigt gemäss Ziff. II Abs. 1 der V des BLV vom
14. Sept. 2015 (AS 2015 3409) und Ziff. II Abs. 1 der V des EDI vom 16. Dez. 2016, in Kraft seit 1. Mai 2017 (AS 2017 1465).