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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Zusatzstoffverordnung AS …
E-Nr. Zusatzstoff Bemerkungen
155 Braun HT ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für
Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen
Farbstoffen zugelassen
160a Carotin
160b Annatto Bixin, Norbixin; darf nicht direkt an die
Konsumentin oder den Konsumenten abgegeben werden
160c Paprikaextrakt Capsanthin, Capsorubin
160d Lycopin
160e Beta-apo-8'-Carotinal (C 30)
161b Lutein
161g Canthaxanthin darf nicht direkt an die Konsumentinnen und
Konsumenten abgegeben werden
162 Betanin Betenrot
163 Anthocyane ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für
Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen
Farbstoffen zugelassen
170 Calciumcarbonat
171 Titandioxid
172 Eisenoxide und -hydroxide
173 Aluminium darf nicht direkt an die Konsumentin oder den
Konsumenten abgegeben werden
174 Silber
175 Gold
180 Litholrubin BK ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für
Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen
Farbstoffen zugelassen; darf nicht direkt an die Konsumentin oder den Konsumenten abgegeben werden
b. Süssungsmittel
420 Sorbit kann auch zu anderen Zwecken als zur Süssung
verwendet werden
421 Mannit kann auch zu anderen Zwecken als zur Süssung
verwendet werden
950 Acesulfam K kann auch zu anderen Zwecken als zur Süssung
verwendet werden
951 Aspartam kann auch zu anderen Zwecken als zur Süssung
verwendet werden
953 Isomalt kann auch zu anderen Zwecken als zur Süssung
verwendet werden
954 Saccharin
955 Sucralose