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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Zusatzstoffverordnung AS …

E-Nr. Zusatzstoff Bemerkungen

155 Braun HT ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für

Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen

Farbstoffen zugelassen

160a Carotin

160b Annatto Bixin, Norbixin; darf nicht direkt an die

Konsumentin oder den Konsumenten abgegeben werden

160c Paprikaextrakt Capsanthin, Capsorubin

160d Lycopin

160e Beta-apo-8'-Carotinal (C 30)

161b Lutein

161g Canthaxanthin darf nicht direkt an die Konsumentinnen und

Konsumenten abgegeben werden

162 Betanin Betenrot

163 Anthocyane ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für

Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen

Farbstoffen zugelassen

170 Calciumcarbonat

171 Titandioxid

172 Eisenoxide und -hydroxide

173 Aluminium darf nicht direkt an die Konsumentin oder den

Konsumenten abgegeben werden

174 Silber

175 Gold

180 Litholrubin BK ist in der Anwendungsliste eine Höchstmenge für

Aluminium aus Aluminiumlacken definiert, sind ebenfalls die Aluminiumlacke aus diesen

Farbstoffen zugelassen; darf nicht direkt an die Konsumentin oder den Konsumenten abgegeben werden

b. Süssungsmittel

420 Sorbit kann auch zu anderen Zwecken als zur Süssung

verwendet werden

421 Mannit kann auch zu anderen Zwecken als zur Süssung

verwendet werden

950 Acesulfam K kann auch zu anderen Zwecken als zur Süssung

verwendet werden

951 Aspartam kann auch zu anderen Zwecken als zur Süssung

verwendet werden

953 Isomalt kann auch zu anderen Zwecken als zur Süssung

verwendet werden

954 Saccharin

955 Sucralose