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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Zusatzstoffverordnung AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 363 Bernsteinsäure 3000 Nur Pulver für die Herstellung von Getränken in privaten Haushalten

E 473–E Zuckerester von Speisefettsäu- 1000 Nur Kaffee in Dosen, flüssig Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in 474 ren, Zuckerglyceride Kombination verwendet werden.

E 473–E Zuckerester von Speisefettsäu- 10000 Nur Pulver zur Herstellung heisser Getränke Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können 474 ren, Zuckerglyceride einzeln oder in Kombination verwendet werden.

E 481–E Salze der Stearoylmilchsäure 2000 Nur Pulver zur Herstellung heisser Getränke Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können 482 einzeln oder in Kombination verwendet werden.

E 491–E Sorbitanesters 500 Nur Teekonzentrate und Früchte- oder Kräuterteekonzentrate, flüssig Fussnote: (1) Die 495 Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden.

E 960 Steviolglycoside 20 Nur Getränke auf Malzbasis und aromatisierte Schokolade-/Cappuccinogetränke,

brennwertvermindert oder ohne Zuckerzusatz Fussnote: (60) Berechnet als Stevioläquivalente. Höchstmenge gilt für trinkfertige Produkte (z. B. in Dosen) sowie ihre Mischungen und Konzentrate in zubereitetem und verzehrfertigem Zustand.; (93)

Höchstmenge gilt für trinkfertige Produkte (z. B. in Dosen) sowie ihre Mischungen und Konzentrate in zubereitetem und verzehrfertigem Zustand.

E 960 Steviolglycoside 30 Nur aromatisierter Instantkaffee und aromatisierte Instant-Cappuccinoprodukte,

brennwertvermindert oder ohne Zuckerzusatz Fussnote: (60) Berechnet als Stevioläquivalente

E 960 Steviolglycoside 30 Nur Kaffee-, Tee- und Kräuterteegetränke, brennwertvermindert oder ohne Zuckerzu-

satz Fussnote: (60) Berechnet als Stevioläquivalente. (93) Höchstmenge gilt für trinkfertige Produkte (z. B. in Dosen) sowie ihre Mischungen und Konzentrate in zubereitetem und verzehrfertigem Zustand.

14.2 Alkoholische Getränke, einschliesslich ihrer alkoholfreien Entsprechungen oder ihrer Entsprechungen mit geringem Alkoholgehalt

14.2.1 Bier und Malzgetränke

E 1105 Lysozym GHP Nur Bier, das weder pasteurisiert noch sterilfiltriert wird

E 1200 Polydextrose GHP Nur brennwertvermindertes Bier und Bier mit geringem Alkoholgehalt

E 150c Ammoniak-Zuckerkulör6000

E 150c Ammoniak-Zuckerkulör 9500 nur «Bière de table /Tafelbier/Table beer» (mit einem Stammwürzegehalt von weniger

als 6 %); Brown Ale, Porter, Stout und Old Ale

E 200 - E Sorbinsäure - Kaliumsorbat 200 Nur Bier im Fass, das mehr als 0.5 % vergärbaren Zucker und/oder Fruchtsäfte oder 202 Fruchtsaftkonzentrate enthält Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in

Kombination verwendet werden.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die Mengen werden berechnet als freie Säure.