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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 250 Nur andere Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften oder zerkleinerten Früchten; 228 capilé, groselha Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und

beziehen sich auf die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.

E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 350 Nur Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften mit mindestens 2.5 % Gerste (barley 228 water) Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und beziehen sich

auf die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.

E 242 Dimethyldicarbonat 250 Fussnote: (24) Zugesetzte Menge, Rückstände nicht nachweisbar.

E 297 Fumarsäure 1000 Nur sofortlösliche Getränkepulver auf Früchtebasis

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 500 Nur Sportlergetränke Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombina-341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate tion verwendet werden.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.

E 450–E

452

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 700 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet wer-341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate den.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.

E 450–E

452

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 2000 Nur Schokoladen- und Malzgetränke auf Milchbasis Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe 341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate können einzeln oder in Kombination verwendet werden.; (4) Die Höchstmenge wird E 450–E berechnet als P2O5.

452

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 4000 Nur molkeproteinhaltige Sportlergetränke Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können 341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate einzeln oder in Kombination verwendet werden.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet E 450–E als P2O5.

452

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 20000 Nur Pflanzeneiweissgetränke Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in 341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate Kombination verwendet werden.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.

E 450–E

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E 355–E Adipinsäure - Adipate 10000 Nur Pulver für die Herstellung von Getränken in privaten Haushalten Fussnote: (1) Die 357 Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet werden.

E 363 Bernsteinsäure 3000 Nur Pulver für die Herstellung von Getränken in privaten Haushalten

E 405 Propylenglycolalginat300