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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Zusatzstoffverordnung AS …
Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten
(mg/l oder
mg/kg)
E 110 Gelborange S 20 Ausgenommen Schokoladenmilch und Malzprodukte Fussnote: (61) Die Gesamtmen-
ge an E 104, E 110, E 124 und den Farbstoffen in Gruppe III darf den für die Gruppe III aufgeführten Höchstwert nicht übersteigen.; (74) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 15 mg/kg.
E 124 Cochenillerot A 10 Ausgenommen Schokoladenmilch und Malzprodukte Fussnote: (61) Die Gesamtmen-
ge an E 104, E 110, E 124 und den Farbstoffen in Gruppe III darf den für die Gruppe III aufgeführten Höchstwert nicht übersteigen.; (74) Höchstgehalt an Aluminium aus allen Aluminiumlacken: 15 mg/kg.
E 160d Lycopin 12 Ausgenommen lösliche Getränke
E 200 - E Sorbinsäure - Kaliumsorbat 250 Die Höchstmenge gilt, wenn auch E 210-213, Benzoesäure - Benzoate, verwendet 202 wurden Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet
werden.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die Mengen werden berechnet als freie Säure.
E 200 - E Sorbinsäure - Kaliumsorbat 300 Ausgenommen Getränke auf Milchbasis Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln 202 oder in Kombination verwendet werden.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die
Mengen werden berechnet als freie Säure.
E 200–E Sorbinsäure - Sorbate (SA) 250 Die Höchstmenge gilt, wenn auch E 210-213, Benzoesäure - Benzoate, verwendet 203 wurden Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet
werden.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die Mengen werden berechnet als freie Säure.
E 200–E Sorbinsäure - Sorbate (SA) 300 Ausgenommen Getränke auf Milchbasis Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln 203 oder in Kombination verwendet werden.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die
Mengen werden berechnet als freie Säure.
E 210–E Benzoesäure - Benzoate (BA) 150 Ausgenommen Getränke auf Milchbasis Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln 213 oder in Kombination verwendet werden.; (2) Die Höchstmenge gilt für die Summe, die
Mengen werden berechnet als freie Säure.
E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 20 Nur Restgehalt von Konzentraten in nichtalkoholischen aromatisierten Getränken, die 228 Fruchtsaft enthalten Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und
beziehen sich auf die Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.
E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 50 Nur nichtalkoholische, aromatisierte Getränke mit mindestens 235 g/l Glucosesirup 228 Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und beziehen sich auf die
Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw. 10 mg/l gilt als nicht vorhanden.