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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Zusatzstoffverordnung AS …

Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten

(mg/l oder

mg/kg)

E 220–E Schwefeldioxid - Sulfite 200 Fussnote: (3) Die Höchstmengen werden berechnet als SO2 und beziehen sich auf die 228 Gesamtmenge, aus allen Quellen; ein SO2-Gehalt von nicht mehr als 10 mg/kg bzw.

10 mg/l gilt als nicht vorhanden.

E 338–E Phosphorsäure - Phosphate - 1000 Fussnote: (1) Die Zusatzstoffe können einzeln oder in Kombination verwendet wer-341; E 343; Di-, Tri und Polyphosphate den.; (4) Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5.

E 450–E

452

E 473–E Zuckerester von Speisefettsäu- 5000 Fussnote: (24) Zugesetzte Menge, Rückstände nicht nachweisbar.

474 ren, Zuckerglyceride

14.2.6 Spirituosen

Gruppe II Farbstoffe GHP GHP Ausgenommen: Rum, Whisky oder Whiskey, Getreidespirituose, Branntwein, Brandy

oder Weinbrand, Brand aus Obsttrester, Korinthenbrand oder Raisin Brandy, Obstbrand, Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein, Honigbrand, Hefebrand oder Brand aus Trub, Hefebrand oder Brand aus Trub, Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke sowie Brände (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), Trub, Hefebrand oder Brand aus Trub, Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke sowie Brände (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), die durch Mazeration und Destillation gewonnen werden. Geist (mit dem Namen der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffs), London Gin, Sambuca, Maraschino, Marrasquino oder Maraskino und Mistrà

Gruppe III Farbstoffe mit kombinierter 200 Ausgenommen: Rum, Whisky oder Whiskey, Getreidespirituose, Branntwein, Brandy

Höchstmengenbeschränkung oder Weinbrand, Brand aus Obsttrester, Korinthenbrand oder Raisin Brandy, Obstbrand, Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein, Honigbrand, Hefebrand oder Brand aus Trub, , Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke sowie Brände (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), Trub, Hefebrand oder Brand aus Trub, Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke sowie Brände (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), die durch Mazeration und Destillation gewonnen werden, Geist (mit dem Namen der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffs), London Gin, Sambuca, Maraschino, Marrasquino oder Maraskino und Mistrà Fussnote: (87) Höchstgehalt an Aluminium aus Aluminiumlacken von E 120 (Echtes Karmin): 1,5 mg/kg. Es dürfen keine anderen Aluminiumlacke verwendet werden.

Gruppe I Zusatzstoffe Ausgenommen Whisky oder Whiskey; E 420, E 421, E 953, E 965, E 966, E 967 und

E 968 dürfen nur in Likören verwendet werden