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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …
Ziffer E-Nr. Zusatzstoff Höchstmenge Bemerkungen / Fussnoten
(mg/l oder
mg/kg)
E 104 Chinolingelb 180 Ausgenommen: Rum, Whisky oder Whiskey, Getreidespirituose, Branntwein, Brandy
oder Weinbrand, Brand aus Obsttrester, Korinthenbrand oder Raisin Brandy, Obstbrand, Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein, Honigbrand, Hefebrand oder Brand aus Trub, Hefebrand oder Brand aus Trub, Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke sowie Brände (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), Trub, Hefebrand oder Brand aus Trub, Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke sowie Brände (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), die durch Mazeration und Destillation gewonnen werden. Geist (mit dem Namen der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffs), London Gin, Sambuca, Maraschino, Marrasquino oder Maraskino und Mistrà Fussnote: (61) Die Gesamtmenge an E 104, E 110, E 124 und den Farbstoffen in Gruppe III darf den für die Gruppe III aufgeführten Höchstwert nicht übersteigen.
E 110 Gelborange S 100 Ausgenommen: Rum, Whisky oder Whiskey, Getreidespirituose, Branntwein, Brandy
oder Weinbrand, Brand aus Obsttrester, Korinthenbrand oder Raisin Brandy, Obstbrand, Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein, Honigbrand, Hefebrand oder Brand aus Trub, Hefebrand oder Brand aus Trub, Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke sowie Brände (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), Trub, Hefebrand oder Brand aus Trub, Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke sowie Brände (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), die durch Mazeration und Destillation gewonnen werden. Geist (mit dem Namen der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffs), London Gin, Sambuca, Maraschino, Marrasquino oder Maraskino und Mistrà Fussnote: (61) Die Gesamtmenge an E 104, E 110, E 124 und den Farbstoffen in Gruppe III darf den für die Gruppe III aufgeführten Höchstwert nicht übersteigen.
E 123 Amaranth 30 Ausgenommen: Rum, Whisky oder Whiskey, Getreidespirituose, Branntwein, Brandy
oder Weinbrand, Brand aus Obsttrester, Korinthenbrand oder Raisin Brandy, Obstbrand, Brand aus Apfelwein und Brand aus Birnenwein, Honigbrand, Hefebrand oder Brand aus Trub, Hefebrand oder Brand aus Trub, Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke sowie Brände (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), Trub, Hefebrand oder Brand aus Trub, Topinambur oder Brand aus Jerusalem-Artischocke sowie Brände (unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht), die durch Mazeration und Destillation gewonnen werden. Geist (mit dem Namen der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffs), London Gin, Sambuca, Maraschino, Marrasquino oder Maraskino und Mistrà