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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …

E-Nr. des Bezeichnung des Höchstmenge Nährstoff, dem der Lebensmittelkategorie Zusatzstoffes Zusatzstoffs Lebensmittelzusatzstoff

zugesetzt werden darf

E 304 (i) Ascorbylpalmi- Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglings- und

tat in Nährstoffzuberei- Kleinkindnahrung tungen, sofern die

Höchstmenge in den

in Anhang 3 Zif-

fer 13.1 genannten

Lebensmitteln nicht

überschritten wird

E 306 Stark toco- Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglings- und

pherolhaltige in Nährstoffzuberei- Kleinkindnahrung Extrakte tungen, sofern die

E 307 Alpha- Höchstmenge in den

Tocopherol in Anhang 3 Zif-

E 308 Gamma- fer 13.1 genannten

Tocopherol Lebensmitteln nicht

E 309 Delta- überschritten wird

Tocopherol

E 322 Lecithine Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglings- und

in Nährstoffzuberei- Kleinkindnahrung tungen, sofern die

Höchstmenge in den

in Anhang 3 Zif-

fer 13.1 genannten

Lebensmitteln nicht

überschritten wird

E 330 Citronensäure GHP Alle Nährstoffe Säuglings- und

Kleinkindnahrung E 331 Natriumcitrate Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglings- und

in Nährstoffzuberei- Kleinkindnahrung tungen, sofern die

Höchstmenge in den

in Anhang 3 Zif-

fer 13.1 genannten

Lebensmitteln nicht

überschritten und die

dort festgelegten

Verwendungsbedin-

gungen eingehalten

werden

E 332 Kaliumcitrate Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglings- und

in Nährstoffzuberei- Kleinkindnahrung tungen, sofern die

Höchstmenge in den

in Anhang 3 Zif-

fer 13.1 genannten

Lebensmitteln nicht

überschritten und die

dort festgelegten

Verwendungsbedin-

gungen eingehalten

werden