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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten
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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände AS …
E-Nr. des Bezeichnung des Höchstmenge Nährstoff, dem der Lebensmittelkategorie Zusatzstoffes Zusatzstoffs Lebensmittelzusatzstoff
zugesetzt werden darf
E 304 (i) Ascorbylpalmi- Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglings- und
tat in Nährstoffzuberei- Kleinkindnahrung tungen, sofern die
Höchstmenge in den
in Anhang 3 Zif-
fer 13.1 genannten
Lebensmitteln nicht
überschritten wird
E 306 Stark toco- Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglings- und
pherolhaltige in Nährstoffzuberei- Kleinkindnahrung Extrakte tungen, sofern die
E 307 Alpha- Höchstmenge in den
Tocopherol in Anhang 3 Zif-
E 308 Gamma- fer 13.1 genannten
Tocopherol Lebensmitteln nicht
E 309 Delta- überschritten wird
Tocopherol
E 322 Lecithine Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglings- und
in Nährstoffzuberei- Kleinkindnahrung tungen, sofern die
Höchstmenge in den
in Anhang 3 Zif-
fer 13.1 genannten
Lebensmitteln nicht
überschritten wird
E 330 Citronensäure GHP Alle Nährstoffe Säuglings- und
Kleinkindnahrung E 331 Natriumcitrate Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglings- und
in Nährstoffzuberei- Kleinkindnahrung tungen, sofern die
Höchstmenge in den
in Anhang 3 Zif-
fer 13.1 genannten
Lebensmitteln nicht
überschritten und die
dort festgelegten
Verwendungsbedin-
gungen eingehalten
werden
E 332 Kaliumcitrate Für die Verwendung Alle Nährstoffe Säuglings- und
in Nährstoffzuberei- Kleinkindnahrung tungen, sofern die
Höchstmenge in den
in Anhang 3 Zif-
fer 13.1 genannten
Lebensmitteln nicht
überschritten und die
dort festgelegten
Verwendungsbedin-
gungen eingehalten
werden