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Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 462 Seiten

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Nationaler Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände. V AS …

c. Grundkontrolle: amtliche Kontrolle zur Überprüfung, ob die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im gesamten Betrieb eingehalten werden;

d. Nachkontrolle: zeitnahe amtliche Kontrolle im Betrieb zur Feststellung, ob die in einer vorhergehenden Kontrolle festgestellten Mängel behoben worden sind;

e Verdachtskontrolle: amtliche Kontrolle, die bei Verdacht auf Nichteinhaltung der Vorschriften durchgeführt wird;

f. Zwischenkontrolle: Kontrolle, die zwischen zwei Grundkontrollen auf Betrieben sattfindet, bei denen der Kanton ein erhöhtes individuelles Risiko festgelegt hat;

g. Verwaltungskontrolle: Kontrollmethode, bei der die administrativen Daten eines Betriebs überprüft werden, ohne dass der Betrieb vor Ort besucht wird; h Zufällige Kontrolle: Grundkontrolle eines nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Betriebs.

2. Abschnitt: Mehrjähriger nationaler Kontrollplan

Art. 4 Zweck des mehrjährigen nationalen Kontrollplans

Der MNKP bezweckt die Umsetzung einer kohärenten und integrierten nationalen Strategie für die amtlichen Kontrollen, die alle Bereiche und alle Stufen der Lebensmittelkette und der Gebrauchsgegenstände, einschliesslich deren Einfuhr, abdeckt.

Art. 5 Inhalte des mehrjährigen nationalen Kontrollplans

Der MNKP enthält allgemeine Angaben zur Struktur und zur Organisation des Kontrollsystems und zu den Kontrollen selbst. Er umfasst insbesondere:

a. die strategischen Ziele sowie die Art und Weise, wie diese bei der Festlegung der Prioritäten für die amtlichen Kontrollen und bei der Mittelzuweisung berücksichtigt werden;

b. die Risikokategorisierung der amtlichen Kontrollen;

c. die Organisation der zuständigen Behörden und ihrer Aufgaben auf Ebene Bund und Kanton sowie die diesen Behörden zur Verfügung stehenden Ressourcen;

d. die etwaige Übertragung von Aufgaben an öffentlich-rechtliche oder private Organe;

e. die Organisation der amtlichen Kontrollen auf Ebene Bund und Kanton;

f. die in den verschiedenen Bereichen angewendeten Kontrollsysteme und die Koordinierung zwischen den zuständigen Behörden;

g. die vorhandenen Massnahmen, die gewährleisten sollen, dass die zuständigen Behörden ihren Pflichten nachkommen;