Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 109 Seiten

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Erläuterungen zur

Änderung der Verordnung des EDI über neuartige

Lebensmittel

I. Ausgangslage

Am 1. Januar 2018 wurde in der EU die Neufassung der Novel Food Verordnung, die Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel1 (sog. "Novel-Food-Verordnung"), in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 258/972. Basierend auf der neuen Verordnung (EU) 2015/2283 wurde am 20. Dezember 2017 in der EU die Durchführungsverordnung (EU) 2017/24703 zur Erstellung einer Unionsliste zugelassener neuartiger Lebensmittel erlassen. In dieser Unionsliste werden alle zugelassenen neuartigen Lebensmittel (neuartige und neuartige traditionelle Lebensmittel) aufgeführt. Zudem sind darin auch alle nach der alten EG-Novel Food Verordnung Nr. 258/97 gemeldeten Lebensmittel aufgelistet.

Mit der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes, in Kraft seit dem 1. Mai 2017, wurde aus Gründen des Gesundheitsschutzes - analog zur EU - eine Bewilligungspflicht für neuartige Lebensmittel geschaffen, welche sich an der neuen Verordnung (EU) 2015/2283 orientierte. Seither war vorgesehen, die in der Schweiz bewilligten neuartigen und neuartigen traditionellen Lebensmittel getrennt voneinander, in zwei Anhängen in der Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel4 aufzuführen.

Da die EU seit dem 27. Dezember 2017 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 alle zugelassenen neuartigen und neuartigen traditionellen Lebensmittel gemeinsam in der Unionsliste führt, macht es aus Gründen der Korrelation Sinn, auch in der Schweizer Gesetzgebung nur eine Liste in einem einzigen Anhang zu führen. Zudem fallen neuartige und neuartige traditionelle Lebensmittel unter dieselbe Definition (Art. 15 Abs. 1 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 16. Dezember 20165 (LGV). Unterschiedlich ist lediglich deren Bewilligungsverfahren.

Vorliegend wird zudem vorgeschlagen, die Anforderungen an die Samen der Chia (Salvia hispanica) anzupassen.

1Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über neuartige Lebensmittel, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1852/2001 der Kommission, ABl. L 327 vom 11.12.2015, S. 1.

2Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten, ABl. L 43 vom 14.2.1997, S. 1.

3Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470 der Kommission vom 20. Dezember 2017 zur Erstellung der Unionsliste der neuartigen Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel, ABl. L 351 vom 30.12.2017, S. 72.

4SR 817.022.2

5SR 817.02

Erläuterung zur Änderung der Verordnung des EDI1

Erläuterungen zur

Änderung der Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel