Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/33: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 9 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1 Ausgangslage
Nach der Revision des Lebensmittelgesetzes von 2014 wurde das Lebensmittelrecht total revidiert und auf den 1. Mai 2017 lnkraftgesetzt.
Seit der letzten grossen Anpassung hat sich das EU-Lebensmittelrecht jedoch weiterentwickelt und es besteht daher ein umfangreicher Revisionsbedarf, um den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz hochzuhalten und um Handelshemmnisse zu verhindern. Im Rahmen der vorliegenden Revision wurden auch die Motion Bourgeois 15.4114 "Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung "ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt", die Motion Munz 17.3715 "Tierhaltungskontrollen effizienter gestalten", die Motion Munz 18.3849 "Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht" und das Postulat Vogler 17.3418 "Die Hofschlachtung über den Eigengebrauch hinaus ermöglichen" ins Lebensmittelrecht umgesetzt.
2 Vernehmlassungsverfahren
Am 2. Mai 2019 eröffnete das EDI das Vernehmlassungsverfahren für die Revision der Verordnungen des Lebensmittelrechts (Projekt Stretto 3). Neben den Kantonen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 149 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 26. August 2019.
Insgesamt gingen 147 Stellungnahmen ein, welche auf dem Internet zu finden sind: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2019.html#EDI. Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen, gegliedert nach den Verordnungen.
3 Allgemeine Bemerkungen
Zur Revision der Verordnungen des Lebensmittelrechts haben 25 Kantone, die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK}, die Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS), der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS}, der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT}, Branchenverbände, NGO's, der
Schweizer Bauernverband, die Sozialdemokratische Partei der Schweiz, die Grünen Schweiz und die grünliberale Partei Schweiz Stellung genommen.
Die meisten Stellungnahmen bezogen sich auf die Neu-Regelung in Verbindung mit den GVO und den Umsetzungsvorschlag zur Motion Bourgeois. Der Vorschlag Lebensmittel, die unter Verwendung von Fermenterprodukten gewonnen wurden, als "ohne Gentechnik hergestellt" kennzeichnen zu können wird von SPS, den Grünen und der Grünliberalen Partei, 16 Kantonen, den Konsumentenschutzorganisationen, sowie sciencesindustries abgelehnt. Sie betonen, dass der Vorschlag täuschend ist. Den Parteien ist es wichtig, dass die schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten klar und transparent über den Einsatz von GVO in der Lebensmittelkette informiert werden. Der schweizerische Bauernverband wie auch die kantonalen Bauernverbände, Unternehmen und Verbände der nachgelagerten Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, KOLAS, AGORA, fial, SANI, IG Detailhandel, VELEDES und der Kanton Genf begrüssten den Vorschlag.
Die Verwendung von Fermenterprodukten wird weniger stark kritisiert, als die Ausdehnung der Toleranz von Spuren von in der EU bewilligten GVO, die in der Schweiz nicht bewilligt sind.
Der schweizerische Bauernverband begrüsst, dass mit dem Revisionspaket die Motion Bourgeois 15.4114 "Sinnvolle Vorschriften für eine Kennzeichnung "ohne GVO/ohne Gentechnik hergestellt" umgesetzt wird. Zudem fordert er, dass im Rahmen der Deklaration weitere Möglichkeiten geschaffen werden sollen, damit die von den Schweizer Landwirten erbrachten Mehrwerte auch entsprechen ausgelobt werden können.
Zum neu eingeführten Höchstmengenkonzept gab es von den Kantonen, dem VKCS aber auch von den betroffenen Verbänden wie fial, SANI, Schweiz. Drogistenverband, den Konsumentenschutzorganisationen und Migros-Genossenschaftsbund Stellungnahmen. Mit dem Höchstmengenkonzept werden die zur Anreicherung zulässigen Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen am Gesundheitsschutz